Graubünden erwägt elektronische Stimmabgabe

Der Kommissionsentscheid im Einzelnen

Die Kommission befürwortete in der Eintretensdebatte einstimmig die Einführung von E-Voting in Graubünden, so wie von der Regierung vorgeschlagen, wobei den Aspekten der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt werden muss.
Für die Kommission ist von zentraler Bedeutung auch die Beachtung der Autonomie der Gemeinden: Diese sollen autonom entscheiden können, ob und in welchem Umfang (mit oder ohne kommunale Urnengänge) sie E-Voting einführen wollen.
Im Rahmen der Detailberatung wurde in der Kommission das Anmeldeverfahren (Vorschlagsverfahren) für Kandidierende in Behördenwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene im Majorzverfahren an der Urne diskutiert. Die Kommission verzichtete auf Streichungs- und Änderungsanträge und folgte schliesslich oppositionslos dem Regierungsentwurf.
Zu kurz ausgefallen sind gemäss einstimmiger Auffassung der Kommission die Fristen bei zweiten Wahlgängen. Sie beantragt daher dem Grossen Rat, diese angemessen zu verlängern. Im Übrigen schliesst sich die Kommission den Vorschlägen der Regierung an.



Das könnte Sie auch interessieren