Resulotion 13.06.2022, 17:00 Uhr

Blinden- und Sehbehindertenverband fordert rasche E-Voting-Einführung

Blinde und sehbehinderte Menschen können derzeit ihr Stimm- und Wahlrecht nicht autonom wahrnehmen. Die Delegierten des SBV fordern unverzügliches Vorantreiben bei E-Voting und E-Collecting.
Symbolbild
(Quelle: Pixabay/Archiv NMGZ)
Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) fordert eine rasche Einführung von E-Voting und E-Collecting, berichtet «Watson». Nur so hätten Menschen mit Sehbehinderung vollen Zugang zu den politischen Rechten.
Als «inakzeptabel» bezeichnet Roland Studer, Präsident des SBV, dass Menschen mit Sehbehinderung ihre politischen Rechte nicht autonom wahrnehmen können. Momentan ist nur das handschriftliche Ausfüllen von Stimm- und Wahlzetteln erlaubt. Um abstimmen zu können, sind blinde und sehbehinderte Menschen deshalb auf die Hilfe einer Assistenzperson angewiesen. Dadurch wird jedoch das Stimmgeheimnis verletzt (Art. 5, Abs. 7 Bundesgesetz über die politischen Rechte). 
Deshalb haben die Delegierten des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands an ihrer Versammlung vom Samstag eine Resolution verabschiedet, dass E-Voting «unverzüglich und prioritär» vorangetrieben wird. Um die bestehende Diskriminierung zu beseitigen, brauche es laut SBV eine umfassende Lösung, welche mit E-Voting auf dem Tisch liege. «Dank E-Voting werden die bestehenden Barrieren für blinde und sehbehinderte Personen beseitigt und somit die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention erfüllt», heisst es in einer Mitteilung.
Ausserdem sollen die Voraussetzungen für E-Collecting geschaffen werden. Dadurch könnten Betroffene künftig auch Initiativen, Referenden und Petitionen unterschreiben.
In der Schweiz leben über 375'000 Personen mit Sehbehinderung. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) ist die nationale Selbsthilfeorganisation zum Thema Sehbehinderung.



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