06.03.2012, 07:35 Uhr

RPost klagt nicht mehr gegen Schweizerische Post

Der Anbieter von eingeschriebener E-Mail, RPost, hat seine Patentrechtsklage gegen IncaMail der Schweizerischen Post zurückgezogen. Über die Gründe herrschen Meinungsverschiedenheiten.
Eines ist klar: RPost hat Ende letzter Woche den beim Zürcher Handelsgericht hängigen Antrag auf Schliessung des vergleichbaren E-Mail-Dienstes der Post, IncaMail, zurückgezogen. Über die Gründe und Auswirkungen dieses Rückzugs herrscht aber Uneinigkeit. So behauptet RPost-CEO Zafar Khan, man habe die Klage fallen lassen, weil die Post ihren Dienst IncaMail geändert habe. So sei der«Zugestellt»-Status der Quittungen in Incamail eingestellt worden. Schliesslich verzichte die Post nun auf die Behauptung, der IncaMail-Dienst stelle eine Versandbestätigung aus. «Damit kann Incamail nun all jene nicht mehr zufriedenstellend bedienen, die einen Beleg dafür benötigen, wer wem was wann per E-Mail geschickt hat», behauptet Khan. Für die Post stellt sich dagegen eine ganz andere Situation dar. Wie Postsprecherin Nathalie Salamin gegenüber Computerworld.ch meint, habe ein Gutachten im Dezember ergeben, dass die von RPost aus deren Patenten geltend gemachten Ansprüche wegen fehlender Neuheit nicht schützbar seien. «Dies dürfte nach unserer Einschätzung der Grund für den Rückzug des Gesuchs durch RPost sein», erklärt Salamin. Die Postsprecherin verweist zudem auf einen ähnlichen Fall aus den USA. Auch dort habe ein Gericht festgestellt, dass RPost sämtliche Ansprüche aus dem US-Patent wegen fehlernder Neuheit nicht geltend machen könne. Auch was die Änderung am betroffenen E-Mail-Dienst der Post anbelangt, widerspricht Salamin der Aussage des RPost-CEO. Die Empfangsquittung von IncaMail gebe es immer noch unverändert, meint Salamin. «Es bestand auch nie ein Grund, in diesem Punkt etwas zu ändern», fügt sie an. IncaMail sei folglich «uneingeschränkt und im vollen Funktionsumfang» nutzbar.



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