Umstrittener EU-Entwurf zum Austausch von elektronischen Beweismitteln erhält Zustimmung

Kritik an geplanter Datenfreigabe

Kritik an der Ausgestaltung der neuen Regeln kommt auch vom deutschen Branchenverband Bitkom. «Die Fristen für eine Herausgabe der Daten sind für Unternehmen viel zu kurz bemessen, um etwaige Behördenanfragen inhaltlich korrekt prüfen zu können», kommentierte Geschäftsleitungsmitglied Susanne Dehmel. Zudem könnten neben den grossen Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten, sozialen Netzwerken und Providern von Internetinfrastruktur auch kleine und mittelständische Anbieter betroffen sein. Diese müssten wegen der kurzen Fristen rund um die Uhr Personal bereitstellen, das eventuelle Anfragen der Behörden beantworten könne.
Die Kritiker des Gesetzgebungsprojektes müssen nun darauf hoffen, dass das Europaparlament Nachbesserungen durchsetzt. Es hat bei dem Thema Mitspracherecht. Der derzeitige Vorsitzende des EU-Justizministerrats verteidigte hingegen das Projekt. Es müsse einen schnellen Zugang zu elektronischen Beweismitteln geben, um Kriminalität wirksam bekämpfen zu können, sagte Österreichs Justizminister Josef Moser. Die Befürworter verweisen darauf, dass Ermittler strenge Regeln befolgen müssen, wenn sie Daten von einem Provider in einem anderen EU-Staat anfragen. So muss zum Beispiel ein Ermittler in seinem Heimatland erst eine richterliche Genehmigung beantragen, wenn er bei einem Provider im EU-Ausland Inhaltsdaten wie Texte, Videos oder Bilder abfragen will.
Zudem sollen Daten nur dann direkt bei den Providern abgefragt werden können, wenn sich die Ermittlungen auf schwere Straftaten beziehen. Eine Bedingung ist, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren möglich sein muss. Ausnahmen sind nur bei Terrorermittlungen oder bestimmten Cyberstraftaten geplant.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung könnte zu Problemen führen

Ungeachtet der neuen Regeln werden Ermittler weiterhin Probleme haben, an viele Inhalte digitaler Kommunikation heranzukommen. Während Telekommunikations-Anbieter verpflichtet sind, SMS-Nachrichten herauszurücken, setzen viele Chatdienste wie WhatsApp oder Apples iMessage auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei diesem Prinzip haben grundsätzlich nur Absender und Empfänger Zugriff auf den Inhalt der Nachrichten – die Dienste selbst aber nicht.
Die Anbieter könnten dann höchstens Auskunft darüber geben, wer wann mit wem kommuniziert hat. Zugleich sind aber Online-Backups der Nachrichten in vielen Fällen nicht mehr durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt - und damit könnten dann entsprechend auch Inhalte an die Ermittler gehen. Unter anderem das FBI in den USA fordert schon seit Jahren Hintertüren für Behörden in den Verschlüsselungssystemen.
Um die Unternehmen in der EU zur Zusammenarbeit bei Auskunftsersuchen zu bewegen, wollen die Mitgliedstaaten auch mit Strafen drohen. Sie sollen sich auf bis zu zwei Prozent des jüngsten Jahresumsatzes belaufen können. Für ein Unternehmen wie die Telekom könnte dies im Extremfall eine Milliardensumme sein.



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