Computerworld vor 30 Jahren 18.12.2019, 14:50 Uhr

Geschichte: Hackerangriffe per Diskette und Videotex

Vor 30 Jahren kam es zur ersten Anklage wegen Computerbetrugs. Der Wurm­autor Robert Morris musste sich vor Gericht verantworten. Die Schweiz verzeichnete Hackerangriffe per Diskette und Videotex.
Die Zugangsdaten zum Videotex liessen sich per Tastenkombination auf den Bildschirm holen
(Quelle: Computerworld/Charlotte Wild)
Lediglich eine Randnotiz war der Computerworld 1989 die weltweit erste Anklage wegen Computermissbrauchs wert: Ende Juli meldeten die Kollegen, dass sich der bis dahin noch anonyme Autor des Wurms, der im November des Vorjahres «das US-weite elektronische Network Internet» lahmlegte, vor Gericht verantworten muss. Damit kam erstmals der «Computer Fraud and Abuse Act» aus dem Jahr 1986 zu Anwendung, der den Zugriff auf einen Bundescomputer ohne Berechtigung oder die Verhinderung des Gebrauchs eines Bundescomputers unter Strafe stellt. Nebenbei: Das Gesetz gilt noch heute.
Zwei Tage nach Erscheinen der Computerworld wurde Harvard-Absolvent Robert Morris als Autor des Wurms identifiziert und angeklagt. Obwohl er geständig war und versuchte, dabei zu helfen, den Schaden einzudämmen, wurde er im Dezember 1990 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt sowie zu 400 Stunden sozialer Arbeit und rund 10 000 US-Dollar Geldstrafe. Auch die Gerichtskosten in Höhe von ca. 150 000 US-Dollar gingen zu seinen Lasten. Die Kosten für die Bereinigung der betroffenen Computer beim Militär, in Spitälern und Universitäten rangierten zwischen 200 und 53 000 US-Dollar pro Rechner.
Morris hatte den Wurm nicht vorsätzlich programmiert. Sein ursprüngliches Ziel war es, die an das Netzwerk an­geschlossenen Computer automatisiert zu zählen. Aufgrund eines Fehlers in Morris’ Programmcode und einer Lücke in der Unix-Software Sendmail konnte sich der Wurm unkontrolliert verbreiten. Rund 10 Prozent der Rechner im damaligen Internet sollen von dem Schädling befallen gewesen sein. Den wirtschaftlichen Schaden bezifferte das Gericht auf bis zu 10 Millionen US-Dollar. In der Computerworld war sogar vom Zehnfachen zu lesen.



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