Bund prüft Meldepflicht für Cybervorfälle

Vier Varianten

Abhängig von dieser Organisationsstruktur sei zu beurteilen, ab welchem Ausmass Vorfälle meldepflichtig sind, welche Fristen für die Meldung gelten, ob Meldungen anonym abgegeben werden können und ob Sanktionen für den Unterlassungsfall definiert werden.
Das Postulat der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher forderte vom Bundesrat die jetzigen Abklärungen
Quelle: pd
Vier Varianten stehen zur Wahl: die Einführung einer zentralen Meldestelle für sicherheitsrelevante Vorfälle; der Auf- und Ausbau der bisherigen dezentralen Meldestellen in den Sektoren; dezentrale Meldestellen mit zentraler Meldestelle für Cybervorfälle oder keine Meldepflicht.

Vorentscheid bis Sommer 2020

Diese Grundmodelle werden nun mit Vertretern der Wirtschaft, der Kantone, den zuständigen Regulatoren und der Politik weiter vertieft. Dazu gehört es auch, im Detail abzuklären, welche gesetzgeberischen Schritte für welches Modell nötig wären.
Die Diskussionen werden im ersten Halbjahr 2020 unter der Leitung des Delegierten des Bundes für Cybersicherheit geführt. Ziel der Diskussionen ist es, sich darauf zu einigen, welches Modell von Meldepflichten für die Schweiz umgesetzt werden soll, sodass ab Sommer 2020 mit der Erarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen begonnen werden kann.



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