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Neues Datenschutzrecht tritt in einem Jahr in Kraft

Das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz sowie die zugehörende Verordnung sollen nun definitiv am 1. September 2023, also ziemlich genau in einem Jahr, in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat festgelegt.
(Quelle: Geralt/Pixabay)
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die zugehörige Verordnung treten am 1. September 2023 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden. 
Damit erhalte die Wirtschaft genügend Zeit, die Umsetzung vorzubereiten, schrieb die Landesregierung zur Begründung. 
Den Ergebnissen der Vernehmlassung habe der Bundesrat mit Änderungen bei den Ausführungsbestimmungen Rechnung getragen, hiess es weiter. So wurden unter anderem Private von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit. 
Das Parlament hatte die Revision im September 2020 verabschiedet. Ziel ist insbesondere, die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht und damit die Anerkennung der Schweiz durch die Europäische Union als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau sicherzustellen. Diese Anerkennung wird derzeit überprüft. Zudem geht es laut Bundesrat darum, der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen. 
Es sei für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zentral, dass Daten aus EU-Staaten auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen in die Schweiz übermittelt werden könnten, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.
Für weitere Informationen und Einschätzungen zum überarbeiteten DSG empfiehlt sich die Lektüre des Computerworld-Interviews mit Datenschutz-Experte David Rosenthal.



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