Nationalrat gegen strengere Profiling-Regeln im Datenschutzgesetz

Räte schaffen Konzernprivileg

Die Räte wollen zudem den Austausch von Daten innerhalb eines Grosskonzerns erleichtern. Die Unternehmen sollen bei der internen Datenweitergabe weniger strenge Regeln beachten müssen. Beim Passus handelt es sich um das sogenannte Konzernprivileg.
Offen sind die Rechte jener Personen, die einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Konkret will der Ständerat die Bearbeitung von Daten einschränken, die älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen. Der Nationalrat möchte die Bearbeitung erst nach zehn Jahren einschränken.

Zeit nehmen trotz Zeitdruck

«Wir müssen uns Zeit nehmen für diese wichtigen Fragen, auch wenn wir wissen, dass eine Überprüfung durch die EU möglicherweise zu einem unbefriedigenden Ergebnis kommen wird», sagte Nationalrat Fluri im Laufe der Debatte.
Tatsächlich ist das Parlament beim Datenschutzgesetz unter Zeitdruck. Wenn die Schweiz ihre Gesetzgebung nicht bis zum 20. Mai 2020 EU-kompatibel gemacht hat, drohen den Unternehmen Nachteile.
Justizministerin Keller-Sutter zog eine vorsichtige Zwischenbilanz: «Wir sind noch nicht ganz auf der Zielgeraden, aber ich bin zuversichtlich, dass die Folgearbeiten auch noch Kompromisse zeigen werden.»



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