Verzögerung wegen ausstehenden EuGH-Urteil 25.06.2020, 07:10 Uhr

EU-Kommission will bei Schweizer Datenschutz-Äquivalenz abwarten

Die EU-Kommission äussert sich noch nicht zur Äquivalenz des Schweizer Datenschutzes. Zuerst will sie ein Urteil des EU-Gerichtshofes (EuGH) abwarten, das allenfalls Einfluss auf die Äquivalenz-Frage haben könnte.
Die Schweizer Datenschutz-Äquivalenz sitzt auf der EU-Wartebank
(Quelle: Oliver Boehme/Fotolia)
Erst nach dem Urteil des EuGH werde dann die EU-Kommission «separat über existierende Äquivalenz-Entscheidungen» informieren, schrieb die Behörde in einer Mitteilung.
Der besagte Fall wird kurz «Schrems II» genannt, benannt nach dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems, der bereits zum zweiten Mal wegen Unklarheiten beim Datenschutz geklagt hatte. Das Urteil wird am 16. Juli erwartet.
Konkret soll der EU-Gerichtshof in Luxemburg klären, ob Standardvertragsklauseln und das Privacy Shield - dieses «Schild» regelt den Datentransfers von der EU in die USA - als Basis für die Übermittlung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die USA ausreichen.

Schweizer Datenschutz auf Zielgeraden

Angesprochen auf das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders in Brüssel: «Wir warten jetzt nicht nur auf das Urteil des EuGH.» Positiv wäre auch, wenn das Schweizer Parlament mit dem neuen Datenschutzgesetz vorankommen würde.
Denn die Beratungen zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes im Parlament sind zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht ganz abgeschlossen.
Deshalb wollte sich Reynders auch nicht dazu äussern, ob das Schweizer Datenschutzgesetz die Äquivalenz-Kriterien der EU erfüllen würde. Er sagte lediglich, für die EU sei ein starker Datenschutz wichtig, unter anderem etwa durch die Stärkung der Schweizer Datenschutzbehörde. Sei dies der Fall, «dann geht es in die richtige Richtung».

Laut Reynders keine Verknüpfung

Ausserdem verneinte Reynders eine Verknüpfung der Datenschutz-Äquivalenz mit anderen Dossiers: «Eine Verknüpfung zwischen dem Rahmenabkommen und den Entscheidungen im Bereich Äquivalenz darf so allgemein nicht gemacht werden.» Doch ein Rahmenabkommen könne den Datenaustausch erleichtern, sagte er.
Didier Reynders ist Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission
Quelle: Aurore Martignoni/PD
Bei der letzten wichtigen Äquivalenz-Entscheidung - es ging um die Gleichwertigkeitsanerkennung der Schweizer Börse SIX - hatte die damalige EU-Kommission unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Verknüpfung gemacht und wegen «fehlenden Fortschritts» beim Rahmenabkommen die Äquivalenz nicht erteilt.

Wichtig für Schweizer Unternehmen

Für die Schweiz ist es wichtig, dass die EU ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anerkennt. Ohne diese hätten Schweizer Firmen künftig einen deutlich höheren administrativen Aufwand. Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.
Zwar wäre der finanzielle Schaden für Schweizer Unternehmen ohne Datenschutzäquivalenz äusserst schwierig zu beziffern - wenn überhaupt.
Doch ein Indikator, wie wichtig die Anerkennung des eigenen Datenschutzes durch die EU ist, zeigt etwa das Beispiel Japan. Das Land hat der EU Zusatzgarantieren beim Datenschutz abgegeben, um seine Unternehmen vor Nachteilen zu bewahren.



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