Zwischenverfügung 02.11.2022, 12:36 Uhr

Cloud-Nutzung durch Bund: Gericht erlässt keine Massnahmen

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gegen den Erlass von vorsorglichen Massnahmen für den Bund in Zusammenhang mit Public-Cloud-Diensten Dritter entschieden. Es bestehe keine konkrete und unmittelbare Gefahr, dass die Daten ausgelagert würden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Zwischenverfügung vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit Public-Cloud-Diensten Dritter für den Bund abgewiesen.
(Quelle: NMGZ)
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Zwischenverfügung vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit Public-Cloud-Diensten Dritter für den Bund abgewiesen. Eine Privatperson verlangte, das Vorhaben generell zu stoppen.
Es bestehe keine konkrete und unmittelbare Gefahr, dass die Daten des Beschwerdeführers ausgelagert würden, schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung. Es hat deshalb den Erlass von vorsorglichen Massnahmen abgelehnt.
Das Gericht führt dazu aus, dass die Verwaltungsrechtspflege keine generell-abstrakte Normenkontrolle vorsehe und eben so wenig eine Popularbeschwerde. Eine Privatperson wie der Beschwerdeführer könne deshalb nur ein schutzwürdiges Interesse in Bezug auf die Bearbeitung von eigenen Daten geltend machen.
Der Beschwerdeführer informierte sich im Januar 2022 bei der Bundeskanzlei über die Verlagerung von Daten in öffentliche Clouds. Die Verwaltung versicherte dem Mann, dass vorab eine Prüfung der Rechtskonformität, eine Risikoanalyse und - bei personenbezogenen Daten - eine Folgenabschätzung durchgeführt würden. Im Übrigen verwies sie auf die öffentlichen Informationen zur Cloud-Computing-Strategie der Verwaltung.
Der Mann gelangte anschliessend ans Bundesverwaltungsgericht. Er verlangte, dass sofort alle Aktivitäten im Bereich Cloud-Computing eingestellt werden, bis klar sei, ob eine hinreichende gesetzliche Grundlage für diese Aktivitäten besteht.

Verträge mit Internet-Giganten

Die Bundesverwaltung hat mit den vier US-Firmen Amazon, IBM, Microsoft und Oracle und dem chinesischen Unternehmen Alibaba Verträge für Public-Cloud-Dienste im Umfang von 110 Millionen Franken abgeschlossen.
Die Firmen haben inhaltlich übereinstimmende Rahmenverträge unterzeichnet. Die Nutzung der Public-Clouds des Bundes liegt schwerpunktmässig auf öffentlichen Daten und Daten ohne besondere Schutzanforderungen.



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