23.11.2017, 14:30 Uhr

Berner IT-Unternehmer wegen Betrugs an der EU verurteilt

Das Berner Obergericht hat am Donnerstag den Schuldspruch gegen einen IT-Unternehmer bestätigt. Er soll die EU bei Forschungsprojekten um eine Million Franken betrogen haben.
Ein Berner IT-Unternehmer ist zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden, weil er die Europäische Union um eine Million Franken betrogen haben soll. Das Berner Obergericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil der Vorinstanz. Der 68-Jährige habe die Mitarbeit bei sechs EU-Forschungsprojekten vorsätzlich falsch abgerechnet, befand das Gericht. Er habe zu hohe Personalkosten geltend gemacht und dabei davon profitiert, dass er als langjähriger Partner der EU einen erheblichen Vertrauensbonus genossen habe. Denn der Mann war schon seit 1986 in Forschungsprojekte involviert. Bis 2003 wurden die Gelder über den Bund abgerechnet. Danach gab es einen Systemwechsel. Formulare und Subventionen liefen nun direkt über die EU. Gleichzeitig änderten sich auch die Abrechnungsvorschriften. Der Beschuldigte passte seine Methode jedoch nicht an. Er habe irrtümlich falsch abgerechnet, machte die Verteidigung geltend. Die Staatsanwaltschaft und die EU als Privatklägerin waren anderer Meinung: Der Mann habe bewusst betrogen. So sah es nun auch das Obergericht.

Konten gesperrt

Insgesamt flossen 2,6 Millionen Franken von Brüssel nach Bern – eine Million zu viel. Dieses Geld muss der Mann der Europäischen Union nun zurückzahlen. Das Gericht ordnete dafür die Sperrung zweier Bankkonten des Beschuldigten an. Die Überweisung der Million wird angeordnet, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Soweit ist es allerdings noch nicht. Die Verteidigung liess am Donnerstag offen, ob sie das Urteil weiterzieht. Sechs der 30 Monate Freiheitsstrafe soll der Mann absitzen. Auch in diesem Punkt folgte das Obergericht dem kantonalen Wirtschaftsstrafgericht. Der Beschuldigte kommt allerdings noch gut davon: Die zweite Instanz hielt eigentlich eine Freiheitsstrafe von über 40 Monaten für angemessen, doch waren ihr wegen des Verschlechterungsverbots die Hände gebunden. Laut Wirtschaftsstrafgericht hatte der Mann einmal den Entschluss gefällt, falsch abzurechnen. Auf diesen Entschluss stützten sich alle nachfolgenden Betrugshandlungen. Anders sah es das Obergericht: Bei jedem der sechs Projekte habe er einen neuen Tatentschluss gefasst. So gesehen wäre eine höhere Strafe angezeigt gewesen.



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