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EU schützt ab 1. Mai digitale Designs

In der EU können bald digitale Erzeugnisse wie animierte Designs oder Benutzeroberflächen geschützt werden. Am 1. Mai tritt eine Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Kraft. Auch in der Schweiz gibt es Bestrebungen, das Designgesetz zu modernisieren.
© (Quelle: EUipo)

Die Reform erweitert den Schutzbereich und umfasst nun auch nicht-physische Gegenstände wie digitale Kreationen, wie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo) mitteilte. Neu soll unter anderem auch Software für 3D-Drucker sowie deren Erzeugnisse geschützt werden können. Beim Schutz von herkömmlichen Gegenständen komme es zu keiner Änderung.

Die digitalen Produkte könnten beim Euipo in Alicante (Spanien) angemeldet und somit in der gesamten Europäischen Union (EU) geschützt werden. Ein Schutz auf nationaler Ebene soll ab Dezember 2027 möglich sein. Bis dahin haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die entsprechende Richtlinie umzusetzen.

Postulat im Nationalrat

Die EU-Verordnung betreffe die Schweiz nicht direkt, sagte Irene Schatzmann, stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes Design beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

In der Schweiz könnten digitale Produkte bereits jetzt geschützt werden. Dafür müssen statische Abbildungen dieser Designs eingereicht werden, also beispielsweise 15 statische Bilder eines eigentlich animierten Designs, wie Schatzmann ausführte. Allerdings könnten Audio-Dateien wie ein MP3 oder ähnliche Dateien in der Schweiz nicht als Design geschützt werden.

Nationalrätin Céline Weber (GLP/VD) reichte im März dieses Jahres im Parlament ein Postulat zum Thema ein. Darin forderte sie, dass das 25 Jahre alte Designgesetz überprüft werde, damit es insbesondere der digitalen Entwicklung besser gerecht werde. Sie verwies dabei auch auf die Entwicklung in der EU. Die Ratsdebatte steht noch aus.

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