Bei IT-Projekt der Bundesverwaltung drohen Mehrkosten

Zweifelhafte Beschaffungsregeln

Die Bundeskanzlei (BK) widerspricht der Beurteilung nicht: Die Schwierigkeiten mit dem Lieferanten würden zu Terminverzögerungen und höheren Kosten führen, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Aus Sicht der BK werfen diese und weitere Erfahrungen mit IKT-Projekten (IKT steht für: Informations- und Kommunikationstechonologien) grundsätzliche Fragen zu öffentlichen Beschaffungen auf.
Dem Preis komme bei der Beurteilung der Offerten verständlicherweise ein hohes Gewicht zu, schreibt sie. Qualitätsprobleme im Verlauf des Projektes könnten aber zu hohem Mehraufwand bei der Bundesverwaltung führen, der den vermeintlich tieferen Preis mehr als kompensiere. «Der Beschaffungsprozess gibt somit keine Gewähr dafür, dass die insgesamt wirtschaftlichste Offerte zum Zug kommt», so die BK.

Schweizer Anbieter ausgeschlossen

Gerade bei Ausschreibungen, die eine längere Zeitdauer abdeckten, würden Anbieter mit Sitz in der Schweiz wegen der hohen Stundenkosten faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen, stellt die BK fest. Bei Anwendungen, die ein detailliertes Verständnis der Materie und eine hohe Nähe zum Kunden verlangten, bestehe aber die Gefahr, dass eine Entwicklung im Ausland mit Qualitätseinbussen einhergehe.
Schlechte Erfahrungen mit Lieferanten müssten in die Bewertung von Offerten bei zukünftigen Beschaffungen einfliessen können. Nur so könnten bessere Beschaffungskonditionen erzielt werden.

Outsourcing nicht immer sinnvoll

Die BK fordert, dass die vermuteten Effizienzgewinne einer externen Vergabe in Bezug gesetzt werden zum Aufwand für die Erstellung des Vertragswerks und dessen Durchsetzung. «Es stellt sich die Frage, ob die Vorteile einer Outsourcing-Strategie im Vergleich zu einer Insourcing-Strategie im Bereich der IKT tatsächlich überwiegen», heisst es in der Stellungnahme.
Ein Teil dieser Fragen ist Gegenstand der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Andere sollen im Gespräch zwischen den Beschaffungsexperten, den Leistungserbringern und den Leistungsbezügern der Bundesverwaltung vertieft werden. Die BK empfiehlt der EFK, bei Prüfungen von IKT-Projekten «jeweils auch Fragen wie diese» abzuklären.



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