19.04.2017, 14:15 Uhr

Weniger WLAN und der hohe Preis der Sicherheit

Öffentliches WLAN dürfte in der Schweiz bald nur noch über Anmeldung möglich sein. Die Vernehmlassungsfrist zur BÜPF-Umsetzung endet am 29. Juni.
Die Umsetzung des revidierten Bundesgesetzes des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das im nächsten Jahr in Kraft tritt, stellt die Provider gemäss einem Bericht der Basler Zeitung vor einige unüberwindbare Hürden. Denn die neuen Vorschriften auf Verordnungsebene bedeuten zuerst einmal das Aus für den freien Internetzugang über öffentliche WLAN-Hotspots in Restaurants oder bei grösseren Veranstaltungen. Offiziell geht es um die Verfolgung von Schwerstkriminellen und Terroristen, wie Bundesrätin Sommaruga betont. Der Bund will aber gemäss einem Anforderungskatalog nun von den Fernmeldedienstanbietern ziemlich genau wissen, wer sich wann und wo aufhält. Jeder Nutzer muss sich demnach in Zukunft bei einem Gratis-Internet-Angebot registrieren. Telekomanbieter sollen dem Bund so jederzeit Nutzerinformationen wie eine Ausweiskopie, Zahlungsmethoden und Angaben zur SIM-Karte herausgeben können.

Mehr Datenabfragen vom Bund möglich

Dass ein Teil der Vorgaben kaum umsetzbar sein wird, kritisieren die Provider bereits. Franz Grüter, Inhaber von Green.ch, betont gegenüber Computerworld: Die Erschwerung des WLANs betreffe vor allem grössere Anbieter wie Swisscom oder UPC. Auch Grüter, der die Vernehmlassungsantwort von UPC mitunterzeichnet hat, sorgt sich um einige Punkte. Zu diesen Punkten gehöre die Anpassung der Software. Diese müsse nun mit jener des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) vom Justizdepartement übereinstimmen. Damit, so Grüter, sichere sich der Bund den Zugriff auf die Nutzerdaten. Bisher musste er die Firmen für jede Anfrage separat anschreiben. Grüter zweifelt nicht daran: Die Datenabfragen vom Bund würden sich dadurch mit Sicherheit erhöhen. Auch Sunrise teilt die genannten Kritikpunkte: Man sei bereits daran, eine detaillierte Vernehmlassungsantwort zu erarbeiten, die man bis zum 29. Juni darlegen werde, sagt Mediensprecher Roger Schaller auf Anfrage.

Restaurantbetreiber werden im Verdachtsfall zu Mittätern

Bis jetzt sehen die Verordnungen vor, dass die Telkos ab 2018 verpflichtet werden, alle Internetnutzer zu identifizieren. Dazu soll mindestens die Eingabe der Handy-Nummer erforderlich sein. Damit gibt man aber als Kunde auch indirekt weitere Angaben wie Adresse oder Beruf preis. Die SBB folgen diesem Prinzip schon heute. Andere Anbieter wie McDonald's oder Starbucks, bei denen es bis jetzt reicht, sich über einen Kassenzettel mit dem Passwort ins offene WLAN einzubuchen, werden diesem Beispiel folgen müssen. Restaurantbetreiber müssten daher bald auf ein neues Registrierungssystem umsteigen – oder den Gästen kein WLAN mehr anbieten. Das Problem: Sind die Privatanschlüsse für andere geöffnet, kann der Dienst ÜPF (Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) unter Umständen von den Abonnenten die Herausgabe von Personendaten erzwingen. Kann oder tut ein Wirt dies nicht, könnte er des Verdachts auf Mittäterschaft bezichtigt werden. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz zu den Überwachungsverordnungen dauern noch bis zum 29. Juni. Bis dann kann man dem Bund noch seine Bedenken mitteilen. Offiziell in Kraft treten soll die Verordnung Anfang 2018.



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