«Urheber-Unrecht» 15.11.2019, 14:30 Uhr

Piratenpartei ergreift Referendum gegen neues Urheberrecht

Die einzigen Gewinner des neuen Urheberrechts sind für die Piratenpartei die wenigen grossen Content-Konzerne. Bürger, Konsumentinnen und Kreative blieben auf der Strecke. Die Digital-Partei ergreift deshalb das Referendum.
(Quelle: Piratenpartei)
Das vom Parlament beschlossene Urheberrecht sei eigentlich ein «Urheber-Unrecht» gegenüber Bürgern, Konsumenten und Kreativen, liess sich Jorgo Ananiadis, Co-Präsident der Piratenpartei, am Freitag in einer Mitteilung zitieren. Mit dem Referendum wolle man dem Volk die Chance geben, den «politischen Fehlentscheid» zu korrigieren.
Die Schweizer Rechteverwerter hätten es wie in der EU verpasst, ihr Geschäftsmodell an das 21. Jahrhundert anzupassen. Deshalb versuchten sie nun, die Versäumnisse mit Hilfe des Gesetzgebers auszugleichen. Kreativschaffende und der Normalbürger blieben auf der Strecke. «Die einzigen Gewinner sind die wenigen grossen Konzerne», sagte Ananiadis. Als «Verschlimmbesserungen» im Gesetz bezeichnet die Piratenpartei namentlich drei Punkte: weil schon das Teilen von jeglichen Fotos in einer Whatsapp-Gruppe oder auf Twitter illegal sein könne, seien Klagewellen zu erwarten. Zudem drohten massive Kostensteigerungen bei der öffentlichen Hand wegen explodierender Abgaben für Schulen und Bibliotheken. 
Schliesslich würde ein Grossteil des Geldes weiterhin durch Medienkonzerne und die Industrie der Rechteverwerter verschlungen und nicht an die Kreativen weitergereicht. Die Profiteure seien abermals die «Schmarotzer des Urheberrechts», heisst es auf der Webseite zum Referendum.

 Kompromiss nach jahrelangem Ringen 

Die Eidgenössischen Räte hatten das Gesetz Ende September nach jahrelangen Beratungen gebilligt. Das Ziel der Revision ist es, das Urheberrecht ans Internetzeitalter anzupassen: Der Bundesrat will die Interessen von Kulturschaffenden besser schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren. Kern der Vorlage ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Für Musik- und Filmschaffende sowie Musik- und Filmproduzenten wird zudem die Schutzfrist verlängert, und zwar von fünfzig auf siebzig Jahre. Ausgeweitet wird auch der Schutz für Fotografien.
Die Vergütung für die Filmschaffenden bei der Video-on-Demand-Verwendung wird neu über die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Filmschaffenden versprechen sich von der kollektiven Wahrnehmung höhere Erlöse. Öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken werden tariflich begünstigt. Das Parlament reagierte mit dieser Regelung auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission von letztem Dezember, an welche die Verwertungsgesellschaften gelangt waren. 
Die Piratenpartei hat bis am 16. Januar 2020 Zeit, die nötigen 50'000 Unterschriften für das Referendum zusammen zu bringen. Die Jungen Grünen unterstützen das Referendum ebenfalls.



Das könnte Sie auch interessieren