Nationalrat sagt teilweise Ja zum neuen Datenschutzgesetz

Neues Wahlprozedere

Dafür hat der Nationalrat in Ergänzung der bundesrätlichen Vorlage ein Recht auf Datenportabilität eingeführt. Dieses sieht vor, dass jede Person von einem Dienstleister verlangen kann, die sie betreffenden Personendaten in einem gängigen Format an sie herauszugeben, um diese Daten einem anderen Dienstleister übergeben zu können.
Ebenfalls neu schlägt die grosse Kammer vor, den Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten von der Bundesversammlung wählen zu lassen. Heute entscheidet der Bundesrat mit anschliessender Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Maximal 250'000 Franken Busse

Dem Bundesrat gefolgt ist der Nationalrat bei der geplanten Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen. Dies bedeutet, dass bei Verstössen gegen das Datenschutzgesetz nur natürliche Personen, namentlich die Führungskräfte eines Unternehmens, juristisch belangt werden können. Unternehmen können nur in einigen klar definierten Fällen sanktioniert werden.
In Bezug auf die Höhe der Bussen hat die grosse Kammer beschlossen, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Höchstbetrag von 250'000 Franken beizubehalten, da sie diesen für verhältnismässig und ausreichend abschreckend hält. Im EU-Recht sind Bussen von 10 Millionen Euro vorgesehen, im Fall von Unternehmen sogar bis zu 20 Millionen Euro.

EU-Richtlinie umgesetzt

In weiser Voraussicht, dass das Datenschutzgesetz noch lange zu reden geben wird, hatte das Parlament weniger umstrittene Punkte in zwei Entwürfen vorgezogen und bereits vor einem Jahr verabschiedet. Es handelte sich um Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden mussten.
Mit der Anpassung der Gesetzgebung ans europäische Recht wurde sichergestellt, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ohne zusätzliche Hürden möglich bleibt - zumindest vorerst. Das Seilziehen geht weiter.



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