European Digital Identity 04.06.2021, 08:55 Uhr

EU-Kommission präsentiert Details zur digitalen ID

EU-Länder sollen künftig dazu verpflichtet sein, ihren Bürgern einen digitalen Identitätsnachweis zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission will dafür gemeinsam mit den EU-Staaten die technischen Voraussetzungen bis September 2022 schaffen.
(Quelle: EU)
EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen dank der elektronischen Identität etwa einfacher ihr Alter, den Besitz eines Führerscheins oder eines Abschlusses nachweisen können, teilte die Brüsseler Behörde mit. Man habe das Recht dazu, einen solchen Nachweis zu bekommen, sei aber nicht dazu verpflichtet.
Damit kommt die EU-Kommission einem Ersuchen der Staats- und Regierungschefs nach, die sich im Oktober darauf verständigt hatten, das Vorhaben voranzubringen. Konkret könnte so den Angaben zufolge im Ausland einfacher ein Auto angemietet oder ein Bankkonto eröffnet werden, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. So könnten junge Erwachsene künftig in einer Bar etwa auch nur ihr Alter nachweisen, ohne ihren Wohnort oder andere persönliche Daten preisgeben zu müssen.
«Auch unseren grossen und kleinen europäischen Unternehmen wird die digitale Identität zugutekommen: Sie werden ein breites Spektrum neuer Dienstleistungen anbieten können», sagte EU-Handelskommissar Thierry Breton. Die Daten sollen durch «höchste Sicherheitsniveaus» geschützt werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen jederzeit kontrollieren können, welche Daten sie wem zur Verfügung stellen wollen.
Nach Angaben der Kommission können derzeit die Menschen in nur 14 Mitgliedstaaten ihren nationalen elektronischen Identitätsnachweis länderübergreifend nutzen. EU-Kommissionsvize Vestager betonte zudem, dass durch die geplanten neuen Möglichkeiten nicht mehr Daten ausgetauscht würden, als es ohnehin schon analog gemacht würde.
In der Schweiz ist das E-ID-Gesetz im März bekanntlich klar gescheitert. Dass es auch hierzulande eine elektronische Identität braucht, ist jedoch unbestritten. So will der Bundesrat nun rasch eine neue Lösung erarbeiten. Bis Ende Jahr soll das entsprechende Grobkonzept vorliegen, damit dann voraussichtlich im Mai 2022 die Vernehmlassung zum neuen Gesetz eröffnet werden kann, wie der Bundesrat kürzlich mitteilte (Computerworld berichtete).



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