Einheitliche IT für kantonale Handelsregister gefordert

Gesuche immer noch auf Papier

Gesuche für einen Eintrag im Handelsregister erfolgen heute immer noch vorwiegend auf Papier. Kantone und der Bund sollten nach dem Willen der EFK längerfristig die Digitalisierung der Anträge an das Handelsregister ins Auge fassen.
Die EFK stellt im weiteren fest, dass die Handelsregisterämter Mühe haben, die Unternehmen zu identifizieren, die sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen, und diejenigen, die mangels Geschäftstätigkeit oder Vermögenswerten gelöscht werden sollen. Informationen, die anderen Behörden - etwa die MWST-Pflicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung - gelangten nicht automatisch an die Handelsregister.
Die EFK spricht sich für einen Ausbau der Prüftools aus. Schätzungsweise rund 13'000 Einzelunternehmen oder Vereine sind nämlich laut EFK nicht im Handelsregister eingetragen. Umgekehrt seien aber noch Unternehmen aufgeführt, die seit Jahrzehnten keine Geschäftstätigkeit mehr aufwiesen. Die EFK ist jedoch nur auf wenige Fälle von Unternehmen mit unvollständigen Daten gestossen.

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Grundsätzlich gute Noten erteilt die EFK der Oberaufsicht der EHRA. Sie erkläre die täglich von den Kantonen eingehenden Handelsregistereinträge für gültig und nehme in den Handelsregisterämtern Inspektionen vor.  Eine kohärente eidgenössische Aufsicht müsse jedoch die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität verschärfen. Beispielsweise indem das Register der natürlichen Personen mit einem Eintrag im Handelsregister öffentlich zugänglich würde.



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