Umstrittenes Gesetz 12.09.2019, 12:35 Uhr

E-ID: Ständerat sucht den Mittelweg

Während der Nationalrat beim E-ID-Gesetz eine harte Linie fährt, sucht der Ständerat den Kompromiss. Er ist bereit, den Inhaberinnen und Inhabern besondere Sorgfaltspflichten aufzuerlegen. Dafür erwartet er vom Nationalrat ein Entgegenkommen.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Der Ständerat hat am Donnerstag beschlossen, dass für Logins und andere elektronische Identifizierungen eine Alternative zur E-ID zur Verfügung stehen muss. Dies gilt zwar nur für die niedrigste Sicherheitsstufe, diese dürfte im Alltag aber die Mehrheit der Anwendungen betreffen – etwa das Online-Shopping. Der Vorschlag war schon im Nationalrat zur Diskussion gestellt worden, fand dort aber keine Mehrheit (Computerworld berichtete). 
Der Ständerat hiess die Ergänzung hingegen oppositionslos gut. Es bestehe die Befürchtung, mit der Verwendung der E-ID eine lange Datenspur zu hinterlassen, sagte Kommissionssprecher Beat Vonlanthen (CVP/FR). Das ungute Gefühl sei trotz guter Sicherungen im Gesetz nachvollziehbar. «Es ist sinnvoll, diese vertrauenssteigernde Massnahme im Gesetz zu verankern», sagte Vonlanthen. 

Nachvollziehbare Bedenken 

Auch bei der Datenbearbeitung durch Dritte sucht der Ständerat den Mittelweg. Bisher hat er das grundsätzlich abgelehnt, der Nationalrat hingegen will die Datenbearbeitung durch Dritte zulassen. Sonst seien weder Servicearbeiten durch externe IT-Dienstleister noch die konzerninterne Bearbeitung von Daten möglich, hiess es. 
Laut Vonlanthen ist der Vorbehalt aus Sicht der Praxis nachvollziehbar. Zu viel Spielraum wollte der Ständerat trotzdem nicht gewähren. Er hat beschlossen, dass Dritte Daten in dem Rahmen bearbeiten dürfen, in dem sie auch vom Aussteller der E-ID, dem Identity Provider, verwendet werden dürften. Dieser soll weiterhin die Verantwortung tragen. 
In den übrigen umstrittenen Punkten ist der Ständerat hart geblieben. So soll der Bund eine eine Verwaltungseinheit damit beauftragen können, ein E-ID-System zu betreiben und eine E-ID auszustellen. Anders als der Nationalrat knüpft er daran keine besonderen Voraussetzungen. Nach dem Willen des Ständerats soll sich der Bund bei Bedarf auch an Unternehmen beteiligen können, die E-ID ausstellen. 

Unabhängige Aufsicht 

Zudem beharrt die kleine Kammer auf der Schaffung einer unabhängigen Aufsichts- und Kontrollinstanz. Die Eidgenössischen E-ID-Kommission (EIDCOM) soll Aussteller von E-ID anerkennen und beaufsichtigen. Der Nationalrat hat beschlossen, das verwaltungsinterne Informatiksteuerungsorgan mit diesen Aufgaben zu betrauen. Das würde bedeuten, dass sich der Bund selber beaufsichtige, sagte Vonlanthen. 
Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte im Nationalrat erfolglos für Kompromisse geworben. Entsprechend zufrieden zeigte sie sich mit den Entscheiden des Ständerats. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.



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