Verwaltung 06.09.2019, 14:37 Uhr

Baselbieter Regierung legt neues eGovernment-Gesetz vor

Die Baselbieter Regierung hat ein neues eGovernment-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieses soll die rechtliche Grundlage bilden, damit die Bevölkerung und Unternehmen künftig Geschäfte mit den Behörden online erledigen können.
Der Baselbieter Landrat verabschiedete das Programm «Digitale Verwaltung 2022» im Oktober 2018 einstimmig
(Quelle: Kanton Basel-Landschaft)
Im Kanton Baselland sollen die Bevölkerung und Unternehmen Geschäfte mit den Behörden in Zukunft einfach und zeitsparend über das Internet abwickeln können. Die rechtliche Grundlagen dafür soll ein neues eGovernment-Gesetz bilden. Die Regierung hat dieses neue Gesetz nun in die Vernehmlassung geschickt, wie sie am Freitag mitteilte. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 20. Dezember eingereicht werden.
Mit dem eGovernment-Gesetz will die Regierung sicherstellen, dass in Baselland digitale Prozesse mit den Behörden in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen. Die heute bestehenden Regelungen reichen nicht aus, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Das neue Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der sogenannten Online-Service-Plattform des Kantons. Über diese im Aufbau befindliche gesicherte zentrale Informatik-Infrastruktur sollen künftig Gesuche, Meldungen oder Bestellungen eingereicht werden können. Auf Wunsch können ein elektronisches Benutzerkonto und eine elektronische Benutzer-Identifikation verwendet werden.
Für elektronische Korrespondenz (E-Mails, Briefe) mit vertraulichen Inhalten oder zu rechtsrelevanten Vorgängen sieht das Gesetz den Einsatz einer vom Bund anerkannten Zustellplattform vor. Eine solche ist beispielsweise Incamail von der Post.
Das Gesetz schafft im Weiteren die Rechtsgrundlage für die elektronische Zahlung und Rechnungsstellung. Auch die Nutzung der Plattform durch Gemeinden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben wird geregelt.
Das neue Gesetz ist nach Angaben der Regierung des erste Ergebnis des Programms «Digitale Verwaltung 2022». Dieses hat der Landrat im vergangenen Oktober einstimmig verabschiedet. Zugleich bewilligte er für die Umsetzung der in diesem Programm enthaltenen Massnahmen 7,6 Millionen Franken.



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