12.07.2007, 08:24 Uhr
Schweizer zahlen mehr für Speicher
Das Bundesgericht geht nicht auf die Beschwerde des Schweizerischern Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) ein und erhebt eine zusätzliche Vergütung auf digitale Speichermedien.
Digitale Speichermedien wie Mp3-Player oder Harddiskrecorder werden teurer. Das Bundesgericht liess sich durch die Konsumentenschützer nicht umstimmen und besteht auf eine zusätzliche Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichern. Das Bundesgericht unterstützt den Entscheid der Vorinstanz. Somit wird per 1. September 2007 während 22 Monaten auf digitale Speichermedien, die vorwiegend zum Kopieren von Ton- und Bildträger eingesetzt werden, eine zusätzliche Abgabe erhoben. Die Extra-Kosten stellen sich je nach Art und Grösse des Speichers unterschiedlich zusammen. Hierbei wird der Flash-Speicher mehr besteuert als Geräte die über eine Harddisk verfügen. Ein 8-GByte-Mp3-Player mit Flash-Speicher wird nach der Einführung der Urheberrechtsgebühr 41.15 Franken mehr kosten, auf ein Video-Gerät mit 160-GByte-Festplatte fallen 59.55 Franken mehr an. Von einer allgemeinen Geräteabgabe, die auch die Festplatte im PC betroffen hätte, wurde jedoch abgesehen.
Doch diese erste Gebühr ist nur die Spitze des Eisbergs. Laut der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (Suisa) will man auf sämtliche Geräte, die im Stande sind, Musik oder Videos wiederzugeben, eine Urheberrechtsgebühr kassieren. Damit gelangen wohl vor allem Mp3-fähige Mobiltelefone ins Visier der Suisa. Mit dieser Taktik stösst sie wiederum auf erheblichen Widerstand. Denn Anwender, die Musik via Internet erstehen, bezahlen bereits eine Urheberrechtsabgabe und werden somit doppelt berappt.
Harald Schodl