13.06.2012, 11:33 Uhr

Post siegt auf der ganzen Linie

Im Patentstreit mit RPost bekam die Schweizerische Post in allen Punkten Recht. Die Amerikaner müssen nun auch die Gerichtskosten tragen und eine Parteientschädigung zahlen.
Die Schweizerische Post muss die Prozesskosten nicht selber tragen.
RPost, eine auf sichere E-Mail-Kommunikation spezialisierte Tochter der amerikanischen RPost-Gruppe, geht als grosser Verlierer aus dem Prozess gegen die Schweizerische Post hervor. Bereits am 29. Februar zogen sie ihre Patentklage aus zweifelhaften Gründen zurück (Computerworld.ch berichtete), beantragten aber damals, dass die ehemalige PTT die Gerichts- und Parteikosten zu übernehmen habe. Das Handelsgericht hat nun - wie die Post im Verfahren beantragt hatte - RPost die Bezahlung sämtlicher Gerichtskosten auferlegt und sie auch zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Post verurteilt. Als Grund gab das Gericht an, dass  der Verfahrens-Gutachter zum Schluss gekommen sei, dass der Klägerin die erforderlichen Neuheiten auf die relevanten Ansprüche fehlen. Dies stelle ein wesentliches Indiz dafür dar, dass dem Massnahmegesuch die rechtliche Grundlage gefehlt habe.  Die Amerikaner warfen der Schweizerischen Post ursprünglich Patentrechtverletzungen vor und wollten den Dienst IncaMail verbieten lassen, die Informationsplattform der Post für sichere elektronische Kommunikation.



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