01.03.2006, 15:39 Uhr

Orange Schweiz muss Ferien-Schichtzulagen zahlen

Das Schweizer Bundesgericht hat Schichtzulagen während der Ferien als Lohnbestandteil anerkannt. Orange passt nach längerer Weigerung ihre Zulagenpraxis an.
Das Bundesgerichtsverfahren hatte seinen Ursprung in der Uneinigkeit der kantonalen Obergerichte von Wadt und Zürich. Während die Westschweizer das Begehren ehemaliger Orange-Mitarbeiter für Schichtzulagen auch während der Ferien als zulässig anerkannte, wurde dieselbe Forderung von der Zürcher Justiz verneint. Nachdem mit dem Bundesgerichtsentscheid eine klare Rechtsgrundlage geschaffen worden sei, passe man die eigene Zulagenpraxis an, teilt das Schweizer Telekom-Unternehmen mit. Für alle Mitarbeitenden, welche in den vergangenen fünf Jahren bei Orange Schweiz tätig waren und Schichtzulagen erhalten haben werden ausserdem die Schichtzulagen auch rückwirkend ausgezahlt. Dieser Entscheid sei gemeinsam mit der internen Mitarbeitervertretung und mit der Gewerkschaft Kommunikation getroffen worden.
David Witassek



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