15.04.2015, 11:29 Uhr

In Zürich darf Uber weiterfahren. Doch das Benzin wird auch dort knapp.

In Genf soll Uber verboten werden. Weil entsprechende Gesetze fehlen, ist das in Zürich derzeit kein Thema. Das dürfte sich aber bald ändern.
Man kann von Uber halten, was man will. Fakt ist, dass das Unternehmen die Taxilandschaft umgekrempelt hat. Über Jahrzehnte war das Taxi-Geschäft ineffizient, die Fahrer verbrachten einen Grossteil ihrer Arbeitszeit damit, auf Kundschaft zu warten. Die Folge waren relativ hohe Fahrtenpreise, auch wenn Taxigewerkschaften dies selbstverständlich bestritten. Dies zu verbessern ist ebenso eine Leistung von Uber, wie das durch Bewertungen verbesserte Kundenverhalten. Vorbei die Zeiten, als der Fahrer versuchte, nicht den schnellstmöglichen Weg zu wählen um noch 2-3 Franken herauszuschlagen. Oder die Passagiere sich zu viel erlauben konnten. Uber hat eine Marktlücke gefunden und diese optimal ausgenutzt. Das Resultat: Obwohl man 2013 «nur» 213 Millionen Umsatz erzielte, konnte man Investoren wie Google oder Goldman Sachs von Risikokapital in Milliardenhöhe überzeugen. Das 2009 gegründete Unternehmen wird seitdem auf rund 17 Milliarden Dollar geschätzt und gilt als wertvollstes Start-up der Welt. Das Problem von solch steilen Aufstiegen kennt dank griechischer Mythologie und Ikarus aber jedes Kind: Der Fall kann umso schmerzhafter sein. Diese Erkenntnis traf nicht nur Daidalos, sie könnte auch Uber treffen. Denn seit dem Bestehen bewegt man sich in Grauzonen des Rechts. Uber behauptet steif und fest, ein Technologieunternehmen zu sein. Und keine Taxizentrale. Womit man sich beispielsweise von der Pflicht befreit, den Fahrern Sozialabgaben zahlen zu mssen. Oder Qualitätskontrollen durchzuführen. Besonders in Deutschland geriet Uber deswegen öfters in die Bredouille, verschiedene Stdte stoppten den Dienst zwischenzeitlich. Mittlerweile gibt es auch in der Schweiz Widerstand.

In Genf gestoppt

Mehrere Verfahren sind derzeit vor Gericht hängig, auch das höchste Schweizer Gericht wird sich bald mit Uber auseinandersetzen. Konkret wurde es bislang erst im Kanton Genf. Dieser forderte von Uber Ende März, seinen Dienst einzustellen, weil dieser gegen das kantonale Taxigesetz verstosse. Wer sich als Fahrer nicht daran hält und weiter für Uber fährt, muss mit Bussen zwischen 100 und 20 000 Franken rechnen. Uber will gegen den Entscheid Rekurs einlegen. Das Departement für Sicherheit und Wirtschaft des Kantons Genf erhöht derweil den Druck auf das Unternehmen und erinnerte das Start-up in einem Brief daran, dass man gegen das kantonale Taxigesetz verstosse. Seit Anfang April zirkuliert zudem eine Task-Force aus sechs Polizisten, die im Kanton Bussen verteilt ? namentlich an Uber-Chauffeure, aber auch an herkömmliche Taxichauffeure, berichtet die NZZ. Die Antwort von Uber ist wie immer: Man sei ja kein Taxibetrieb, sondern lediglich Vermittler von selbstständigen Fahrern. Der Tribune de Genve sagte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Uber-Verantwortlicher der Region West: «So einen Fall habe ich in Europa noch nie erlebt. Unser Dienst UberX ? der in Genf angeboten wird ? wurde eigentlich noch nie irgendwo in Frage gestellt.» Allerdings kann man dann auch sagen: Der Dienst UberPoP wurde schon mehrfach in Frage gestellt und auch verboten. Das hinderte Uber aber nicht daran, den Dienst seit letztem Herbst beispielsweise auch in Zürich anzubieten.

Taxigesetz in Zürich kommt

Vorerst droht Uber in Zürich aber keine Gefahr. Der Regierungsrat hatte im vergangenen Dezember auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage geantwortet, dass «gesetzgeberischer Handlungsbedarf erst entstünde, wenn er sich aus den verwendeten neuen Vermittlungstechnologien ergäbe oder die Notwendigkeit von Konsumentenschutzmassnahmen erkennbar würde». Ein solcher Handlungsbedarf sei zur Zeit nicht erkennbar. Allerdings wiederholte der Regierungsrat mehrmals, dass Uber (und andere neue Dienstleister wie airbnb) sich an die gleichen Gesetze zu halten haben wie die traditionellen Anbieter. Während aber Uber in Genf wegen des kantonalen Taxigesetzes der Sprit auszugehen droht, kann das in Zürich nicht geschehen, da es kein kantonales Taxigesetz gibt. Noch nicht, wie Erich Wenzinger, Leiter Kommunikation der Zürcher Volkswirtschaftsdirekton sagt: «Das kantonale Parlament hat die Zürcher Regierung beauftragt, ein Taxigesetz auszuarbeiten. Der Inhalt dieses Gesetzes ist noch nicht bekannt. Die Vernehmlassung mit einem Gesetzesentwurf startet voraussichtlich in den nächsten Wochen.» Ist das Gesetz da, wird Uber sich einmal mehr darauf berufen, diesem nicht anzugehören, weil man ja lediglich ein Technologieunternehmen sei. Offen ist, ob die Richter diese Aussage glauben werden. Denn geklagt werden wird mit Sicherheit weiter. 



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