14.09.2012, 11:41 Uhr

Erstes Raubkopierer-Urteil in Frankreich

Vor zwei Jahren wurde die Copyright-Behörde Hadopi gegründet. Nun wurde erstmals ein Copyright-Sünder verurteilt. Die Strafe fällt allerdings gering aus – und er selber hat scheinbar nie irgendwas heruntergeladen.
In Frankreich ist erstmals ein Raubkopierer verurteilt worden.
Anfang 2010 trat in Frankreich das Hadopi-Gesetz (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l'Internet) in Kraft, welches Internet-Urheberrechtsverletzungen sanktioniert. Das Gesetz war hchst umstritten, denn damit wird immer nur der Inhaber des Internetanschlusses bestraft, egal ob er den Download ausgeführt hat. Und genau so ein Fall trat nun ein, als gestern zum ersten Mal ein User in Frankreich wegen Raubkopierens verurteilt wurde. Ein 39-jähriger Mann muss 150 Euro zahlen, weil er zwei Songs der US-Sängerin Rihanna illegal heruntergeladen hat. Bloss: Nicht er, sondern seine Frau war dafür verantwortlich, wie er vor Gericht sagte. Er selber kenne sich im Internet kaum aus.  Hadopi funktioniert nach dem «Three-Strikes-Verfahren», bei dem zwei Warnhinweise an den sündigen Internetanschlussbesitzer gesendet werden, bevor beim dritten eine Strafzahlung oder eine Sperre des Internetanschlusses für einen Monat  ausgesprochen wird.

Hat Hadopi eine Zukunft?

Erst letzte Woche hatte Hadopi Bilanz über das bisherige Wirken gezogen, berichtete heise.de. Demnach sind bisher 1,15 Millionen Warnhinweise per E-Mail erteilt worden, knapp über hunderttausend erhielten dann noch eine zweite, schriftliche, Verwarnung. 340 von ihnen erhielten auch den dritten Strike, davon wurden aber nur gerade 14 Fälle an die Gerichte weitergereicht.  Ob die Hadopi-Behörde so weiterbesteht, ist nicht klar. Unter der neuen sozialistischen Regierung von Präsident François Hollande geniesst sie nicht den besten Ruf und die neue Kulturministerin kündigte bereits Anfang August an, das bisherige Budget von jährlich 12 Millionen Euro merklich kürzen zu wollen.



Das könnte Sie auch interessieren