Computerworld vor 30 Jahren 23.12.2020, 05:58 Uhr

Schweizer Software für die Welt

Um eine Eigenentwicklung der Eidgenossenschaft entbrannte 1990 eindenkwürdiger Rechtsstreit. Eine andere Schweizer Entwicklung bildete die Grundlage für einen IT-Weltkonzern, berichtete Computerworld Schweiz.
(Quelle: Marco Pregnolato / Unsplash)
Swissbase war in den 1970ern vom stellvertretenden Chef des Informatik-Dienstes der Bundeskanzlei entwickelt worden. Das «Allgemeine Bundesinforma­tionssystem» (ABIM) hatte Rolf Streb nach eigener Aussage hauptsächlich deshalb programmiert, «weil es für diese Bedürfnisse auf dem Markt nichts gab». Das Datenbank-Managementsystem fand rasch Anwender, darunter mehrere Departemente und auch die Bundeskanzlei. Für die Kommerzialisierung – Interessenten waren unter anderem Bührle und Hoffmann-La Roche – hatte die Eidgenossenschaft 1987 einen Lizenzvertrag mit der Firma Datronic aus Meyrin bei Genf geschlossen. Datronic wollte über seinen Mutterkonzern, die britische Rüstungsfirma Plessey, die Schweizer Eigenentwicklung auch weltweit an Kunden vertreiben. Dafür wurde statt dem schlichten ABIM der viel klangvollere Name «Swissbase» gewählt.
Angesichts des kommerziellen Erfolgs von Swissbase, das schon vor dem Beginn seiner internationalen Vermarktung jährlich rund 25 000 Franken in die Bundeskasse spülte, wurden andere Schweizer Software-Häuser auf das Produkt aufmerksam. Einer der ersten Lizenznehmer war ARS Computer Consulting aus Brittnau. Später übertrug Datronic seine Hauptlizenz an CHF & B Informatique aus Cernier, die postwendend auch den Swissbase-«Erfinder» Rolf Streb anstellte. So kam es im Dezember 1989 zum Showdown: ARS kündigte den Lizenzvertrag mit CHF & B und schickte auch die (ungeschützten) Swissbase-Disketten zurück in die Westschweiz, berichtete Computerworld gleich Anfang Januar 1990.

Eidgenossenschaft gegen IBM

Der Januar-Artikel hatte die Überschrift «Bund interveniert gegen Software-Klau». Die Entwicklerschmiede ARS hatte die erfolgreiche Swissbase als Grundlage für die eigene Lösung «Bliss» verwendet. Der ARS-Geschäftspartner IBM wollte auf den Zug aufspringen und mit einer Hochglanzbroschüre die Verkäufe ankurbeln. In dem Prospekt waren Bildschirmmasken zu sehen, die auch von Swissbase hätten sein können. Auch war ein Tippfehler aus der ersten Version von Swissbase in der «Bliss»-Werbung abgebildet. Diese Ähnlichkeiten riefen die Bundesverwaltung als ursprüngliche Entwicklerin und Finanziererin der Software auf den Plan. Bern wollte nun juristisch prüfen lassen, ob es sich bei «Bliss» um eine Raubkopie handelt.
IBM wies alle Schuld von sich: In dem Prospekt werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Bliss nicht um ein Produkt von Big Blue handle. Der damalige Computer-Gigant verdiente als Grosslieferant allerdings auch schon genug Geld mit der Eidgenossenschaft.
So gab IBM klein bei, als die Bundesverwaltung im Februar 1990 mittels superprovisorischer Verfügung versuchte, den Verkauf von Bliss zu stoppen. Über Fernkopierer kündigte der Konzern an, den fraglichen Prospekt zuliquidieren und soweit möglich alle verteilten Exemplare wieder einzusammeln. Das genügte dem Bundesanwalt aber nicht: Er wollte einen sofortigen Vertriebsstopp sowie eine Liste aller bisherigen Kunden und Interessenten.Alles sollte er bekommen, allerdings von ARS. IBM war nach der Schredderaktion fein raus.



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