04.07.2012, 11:31 Uhr
Oracle erleidet Schlappe vor EU-Gericht
Der Europäische Gerichtshof findet den Wiederverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen rechtens. Damit weist er eine von Oracle angestrengte Klage ab.
Gebrauchte Software-Lizenzen können grundsätzlich weiterverkauft werden. Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) gelangt.
Es ist demnach nicht nur rechtens Software auf CDs und DVDs gebraucht weiter zu verkaufen, sondern auch dann, wenn die Software übers Internet heruntergeladen wird. Oracle hatte gegen das deutsche Unternehmen Usedsoft geklagt, das solche gebrauchten Lizenzen anbietet. Der Entscheid des obersten europäischen Gerichts ist somit eine Schlappe für Oracle.
Interessant ist zumindest eine Reaktion auf das Urteil. Microsoft zeigt sich zwar vom EuGH-Spruch überrascht, begrüsst aber gewisse Aspekte des Urteils in einer Stellungnahme gegenüber Golem . Das Argument von Microsoft: Das eigene Geschäftsmodell, besonders aber die Volumenlizenzverträge, sei durch den Fall nicht betroffen. Schliesslich sei der Weiterverkauf von Lizenzen zwar erlaubt, die Aufspaltung von Lizenzen aber nicht, wir ein Microsoft-Sprecher zitiert.
Enttäuscht zeigte sich verständlicherweise Oracle. Mit dem Urteil habe der EuGH es verpasst, ein Zeichen für den Schutz von Innovationen und des Geistigen Eigentums zu setzen, hiess es.
Es ist demnach nicht nur rechtens Software auf CDs und DVDs gebraucht weiter zu verkaufen, sondern auch dann, wenn die Software übers Internet heruntergeladen wird. Oracle hatte gegen das deutsche Unternehmen Usedsoft geklagt, das solche gebrauchten Lizenzen anbietet. Der Entscheid des obersten europäischen Gerichts ist somit eine Schlappe für Oracle.
Interessant ist zumindest eine Reaktion auf das Urteil. Microsoft zeigt sich zwar vom EuGH-Spruch überrascht, begrüsst aber gewisse Aspekte des Urteils in einer Stellungnahme gegenüber Golem . Das Argument von Microsoft: Das eigene Geschäftsmodell, besonders aber die Volumenlizenzverträge, sei durch den Fall nicht betroffen. Schliesslich sei der Weiterverkauf von Lizenzen zwar erlaubt, die Aufspaltung von Lizenzen aber nicht, wir ein Microsoft-Sprecher zitiert.
Enttäuscht zeigte sich verständlicherweise Oracle. Mit dem Urteil habe der EuGH es verpasst, ein Zeichen für den Schutz von Innovationen und des Geistigen Eigentums zu setzen, hiess es.