Neue Regeln für Batterien: Das gilt ab dem 18. August für Händler
Ab dem 18. August gelten weitere Vorgaben der EU-Batterieverordnung. Für Elektronikhändler sind vor allem neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten relevant. Ein Verkaufsstopp für bereits im Handel befindliche Geräte ist damit allerdings nicht automatisch verbunden.