Bundesrat präzisiert Berechnung bei Strombeschaffungskosten
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) 25.482 «Verluste aus der Strombeschaffung der Grundversorgung anrechnen» verabschiedet.