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Deutschland startet Umsetzung des AI Acts

Mit einem Durchführungsgesetz legt die Bundesregierung fest, welche Behörden künftig KI-Systeme überwachen. Wirtschaftsverbände begrüssen den Schritt, warnen aber vor zusätzlicher Bürokratie und möglichen Innovationshemmnissen.

Deutschland regelt die nationale Umsetzung des EU AI Acts und legt Zuständigkeiten für Aufsicht und Marktüberwachung fest.

© DALL-E

Deutschland macht den nächsten Schritt bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Das Bundeskabinett hat ein Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen, das die Zuständigkeiten für Aufsicht, Marktüberwachung und Unterstützung von Unternehmen festlegt. Damit beginnt die praktische Umsetzung der europäischen KI-Verordnung auf nationaler Ebene.

Im Zentrum steht die Bundesnetzagentur, die als zentrale Koordinierungsstelle fungieren soll. Sie wird gemeinsam mit weiteren Behörden auf Bundes- und Landesebene für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich sein. Ziel ist es, klare Ansprechpartner zu schaffen und die Einhaltung der neuen Regeln zu überwachen. Der AI Act selbst definiert erstmals europaweit verbindliche Anforderungen an Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von KI-Systemen, insbesondere bei Anwendungen mit erhöhtem Risiko.

Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle

Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung auf ein vernetztes Modell mit einer zentralen Koordinierung. Die Bundesnetzagentur soll dabei eine Schlüsselrolle übernehmen, etwa bei der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Aufsichtsbehörden und der Unterstützung von Unternehmen. Für Anbieter von KI-Systemen bedeutet das künftig klar definierte Zuständigkeiten, etwa bei Zertifizierungen oder Prüfverfahren.

Der Digitalverband Bitkom sieht darin grundsätzlich einen praktikablen Ansatz, mahnt aber eine effiziente Umsetzung an. „Mit dem Durchführungsgesetz entscheidet sich, ob der AI Act in Deutschland zum Innovations- oder zum Bürokratieprojekt wird“, sagte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Die Bündelung von Zuständigkeiten müsse „schnell, effizient und verlässlich funktionieren“. Zugleich betonte er, dass die zuständigen Behörden mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden müssten, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Besonders kritisch könnten nach Einschätzung des Verbands mögliche Engpässe bei Prüfstellen werden. Unternehmen müssen bestimmte KI-Systeme künftig von unabhängigen Stellen zertifizieren lassen. „Ohne den Einsatz von KI und ausreichende Ressourcen wird aus Regulierung schnell Stillstand“, warnte Wintergerst. Verzögerungen bei Prüfverfahren könnten Innovationen ausbremsen.

Industrie fordert grundlegende Reform

Deutlich kritischer äusserte sich der Industrieverband ZVEI. Zwar setze das Durchführungsgesetz ein „wichtiges Signal für mehr Praxisnähe“, sagte ZVEI-Geschäftsführerin Sarah Bäumchen. Es behebe jedoch nicht die strukturellen Probleme der europäischen KI-Verordnung. „Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts. Andernfalls wird die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nachhaltig beschädigt.“

Der Verband kritisiert insbesondere mögliche Doppelregulierungen, etwa bei industriellen Anwendungen. In Bereichen wie Maschinenbau oder Medizintechnik existierten bereits umfassende Sicherheitsvorschriften. Zusätzliche Anforderungen durch den AI Act könnten zu mehr Bürokratie und höheren Kosten führen. Positiv bewertet der ZVEI hingegen das im Durchführungsgesetz vorgesehene Modell der Marktüberwachung, das bestehende Strukturen berücksichtigt.

Auch der Internetverband eco fordert eine praxisnahe Umsetzung. Entscheidend sei eine klare Koordination zwischen den zuständigen Behörden, um Unsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden. Eine effiziente Umsetzung sei notwendig, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.

Umsetzung des AI Acts beginnt jetzt

Mit dem Durchführungsgesetz schafft Deutschland die organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung des EU AI Acts. Die eigentlichen Verpflichtungen für Unternehmen ergeben sich aus der europäischen Verordnung selbst, die schrittweise in Kraft tritt. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Transparenz, Risikobewertung und Dokumentation von KI-Systemen.

Für Anbieter und Integratoren von KI-Lösungen, darunter auch Systemhäuser und IT-Dienstleister, wird die Umsetzung mittelfristig an Bedeutung gewinnen. Sie müssen sicherstellen, dass eingesetzte oder vertriebene Systeme den regulatorischen Vorgaben entsprechen. Gleichzeitig soll das Gesetz Unternehmen durch klare Zuständigkeiten und Beratungsangebote unterstützen.

Ob die Regulierung Innovationen bremst oder für mehr Vertrauen in KI sorgt, hängt nach Einschätzung der Verbände massgeblich von der praktischen Umsetzung ab. Mit dem Beschluss des Durchführungsgesetzes ist nun der institutionelle Rahmen geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung in der Praxis wird darüber entscheiden, welche Auswirkungen der AI Act auf Wirtschaft und Technologieentwicklung in Deutschland haben wird.

 

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