EU schützt ab 1. Mai digitale Designs
- Geistiges Eigentum
In der EU können bald digitale Erzeugnisse wie animierte Designs oder Benutzeroberflächen geschützt werden. Am 1. Mai tritt eine Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Kraft. Auch in der Schweiz gibt es Bestrebungen, das Designgesetz zu modernisieren.