Wi-Fi 6: Mit Vollgas durchs Netz

WLANs und deren Frequenznutzung

Quelle: Computerworld 11/2019; Rüdiger Sellin
In der Schweiz ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) für die Vergabe von Funk­lizenzen verantwortlich. Zwar können die Frequenzbänder für WLANs lizenzfrei genutzt werden, sind also ein öffentlich frei verfüg­bares Gut. Gleichwohl müssen die Benutzer aber sicherstellen, dass die maximal erlaubte abgestrahlte Leistung, wie sie in den Schnittstellenanforderungen definiert ist, nicht überschritten wird. So ist die Verwendung aktiver Antennen (d. h. mit Signalgewinn) untersagt. Hingegen sind Repeater zur Wiederherstellung des ursprünglichen Funksignals zugelassen.
Zur freien Nutzung stehen drei Frequenz­bänder zur Verfügung:
  • 2,4 GHz (2,4 bis 2,4835 GHz): Anlagen, die in diesem Frequenzband arbeiten, können auch ausserhalb von Gebäuden betrieben werden. Die abgestrahlte Leistung von Anlagen ist auf maximal 100 mW begrenzt. Man spricht hier oft vom ISM-Band (industrial, scientific, medical – industriell, wissenschaftlich, medizinisch), was die breite Nutzung des Frequenzbandes akzentuiert.
  • Unteres 5 GHz (5,15 bis 5,35 GHz): Die Nutzung ist ausschliesslich auf das Gebäudeinnere (indoor) beschränkt. Im Frequenzband 5,15 bis 5,25 GHz ist die ab­gestrahlte Leistung überdies auf maximal 200 mW beschränkt. Im Frequenzband 5,25 bis 5,35 GHz ist die abgestrahlte Leistung ebenfalls auf maximal 200 mW limitiert, sofern die Anlage über eine aktive Regelung der abgestrahlten Leistung verfügt, die so­genannte Transmit Power Control, (TPC). Die abgestrahlte Leistung von Anlagen ohne TPC-Funktionalität ist auf maximal 100 mW beschränkt. Eine dynamische Wahl der Betriebsfrequenz (Dynamic Frequency Selection, DFS) ist für alle Anlagen obligatorisch.
  • Oberes 5 GHz (5,470 bis 5,725 GHz): Anlagen, welche in diesem Frequenzband arbeiten, können auch ausserhalb von Gebäuden betrieben werden. Die abgestrahlte Leistung von diesen Anlagen ist mit TPC auf maximal 1 W und für Anlagen ohne TPC auf maximal 500 mW begrenzt. Die DFS-Funktionalität ist für alle Anlagen obligatorisch.
Zum Autor
Rüdiger Sellin
ist Diplom-Ingenieur (FH) und arbeitet seit 1992 als Fachjournalist SFJ/MAZ mit den Schwerpunkten ICT und Elektrotechnik.



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