Forschungsprojekt 15.01.2021, 15:38 Uhr

Laien befürworten den Einsatz von KI in der Medizin

ETH-​Forschende haben mit einem Experiment untersucht, wie Geschworenengerichte die Haftbarkeit von Ärzten bewerten, wenn diese Künstliche Intelligenzen einsetzen.
(Quelle: National Cancer Institute / Unsplash)
Schon heute unterstützt Künstliche Intelligenz (KI) Ärzte in ihrer Entscheidungsfindung. Besonders in der personalisierten Medizin dürfte diese Entwicklung an Bedeutung gewinnen. Wenn solche Technologien in Zukunft direkte Handlungsempfehlungen geben werden, stellen sich aber auch juristische Fragen: Welchen Einfluss hat der Einsatz von KI auf die Haftbarkeit von Ärzten, falls Fehler passieren und Menschen zu Schaden kommen?
Potenzielle Juroren befürworten den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Präzisionsmedizin. (Englisch, Video: Society of Nuclear Medicine and Molecular Imaging)

Juristisches Experiment

ETH-​Forschende aus der Gruppe von Alexander Stremitzer, Professor für Recht und Ökonomie, haben diese Frage mit einem Experiment für den Fall amerikanischer Geschworenengerichte untersucht. Sie haben dazu eine repräsentative Stichprobe von 2000 amerikanischen Erwachsenen, die theoretisch als Geschworene zum Einsatz kommen können, online befragt, wie sie die Haftbarkeit eines Arztes bewerten, nachdem sie eines von vier verschiedenen Szenarien gelesen haben.
Die Szenarien unterschieden sich in zwei Parametern: Je nach Szenario folgte der Arzt der KI-​Empfehlung oder nicht, und er wich von der Standardbehandlung ab oder nicht.

Wer KI widerspricht, ist nicht geschützt

Die Resultate sind besonders für ein Szenario überraschend: Ein Arzt schützt sich nicht vor der Haftung, wenn er der KI widerspricht, selbst wenn diese eine vom Standard abweichende Behandlung vorschlägt. Die Studienautoren folgern daraus, dass Laien (mit welchen Geschworenengerichte besetzt sind) einem Einsatz von KI in der Medizin nicht so kritisch gegenüberstehen, wie bisher angenommen.
Hinweis: Dieser Artikel ist zuerst auf «ETH-News» erschienen.



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