E-Government-Vorlage 02.03.2023, 10:07 Uhr

Rechtsgrundlage für Digitalisierung der Verwaltung rückt näher

Bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung könnte es bald vorwärtsgehen. Der Nationalrat hat die grössten Differenzen zum Ständerat bei der E-Government-Vorlage ausgeräumt. Wichtig war der Entscheid, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht auf die Kantone auszuweiten.
Der Nationalrat hat bei der E-Government-Vorlage die Differenzen zum Ständerat ausgeräumt
(Quelle: Archiv NMGZ)
Die konsequente Digitalisierung der Bundesverwaltung rückt näher: Der Nationalrat hat am Donnerstag bei der sogenannten E-Government-Vorlage die wichtigsten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.
Bei der Beratung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) beschloss die grosse Kammer, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht auf die Kantone auszuweiten. Der Nationalrat schloss sich damit dem Ständerat an.
Der Nationalrat wollte ursprünglich Verwaltungseinheiten der Kantone im Gesetz erfassen, welche mit dem Vollzug von Bundesrecht befasst sind. Dies, um dem Gesetz eine breitere Wirkung zu verschaffen. Laut der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) wandten sich aber die Kantone vehement gegen dieses Vorhaben.

Fax-Übermittlungen überwinden

Corina Gredig (GLP/ZH) erwähnte am Donnerstag in der Nationalratsdebatte die Corona-Daten, welche zu Beginn der Pandemie noch per Fax übermittelt wurden. Diese Zustände gelte es nun zu überwinden. Deshalb sei es nötig, dass das Gesetz möglichst breit zur Anwendung komme, also eben auch in den Kantonen.
Marco Romano (Mitte/TI) sagte hingegen im Namen seiner Fraktion, bei einem Rahmengesetz wie dem Embag bringe es nichts, auf Zwang zu setzen. Eine Konfrontation mit den Kantonen bringe nichts. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter warb für die Position des Ständerats. «Eine Ausweitung gegen den Widerstand der Kantone ist nicht realistisch», so Keller-Sutter.

Prinzip «digital first»

Mit dem Embag wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen. Auch soll das Embag eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen.
Das Gesetz bringt der Bundesverwaltung den Grundsatz «digital first» - Prozesse sollen also primär digital erledigt werden. Das Geschäft wird auch als E-Government-Vorlage bezeichnet. Mit E-Government ist eine digital gestaltete Verwaltungstätigkeit gemeint.
Mit dem Gesetz schafft der Bund auch eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen in diesem Bereich, wobei nicht präzisiert wird, um welche Art von Pilotversuchen es gehen soll. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat zur Bereinigung letzter, kleinerer Differenzen.

Schweiz hinkt hinterher

Laut einem von den Vereinten Nationen erstellen internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bei der digitalen Infrastruktur nur mässig ab. Laut diesem im vergangenen Herbst vorgestellten E-Government-Bericht der Uno belegt sie Platz 23, einen Platz hinter Deutschland und zwei Plätze vor Liechtenstein.



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