Elektronische Stimmabgabe 29.05.2023, 16:56 Uhr

E-Voting der Post ist barrierefrei

Das Abstimmungsportal der Schweizerischen Post hat ein Zertifikat für barrierefreie Zugangspunkte erhalten.
Symbolbild
(Quelle: Pixabay/NMGZ Archiv)
Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, können nun das E-Voting-System der Post barrierefrei benutzen. Dazu hat die Schweizerische Post ihr neues Wahl- und Abstimmungsportal von der hiesigen Stiftung «Zugang für alle» überprüfen lassen und gute Noten erhalten. Man habe die Befunde aus der Prüfung umgesetzt, heisst es im E-Voting-Blog der Post. Hier gehts zum Prüfbericht (GitLab).

Auch für Blinde

Dank der richtigen Codes und mithilfe eines Readers können Stimmrechtsausweise auch von blinden Menschen gelesen werden. Nach Angaben der Post werden drei Kantone ab 18. Juni 2023 E-Voting für einen Teil der Stimmberechtigten einführen: Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau. Die Stimmberechtigten in diesen Kantonen werden den Stimmrechtsausweis für E-Voting mit den übrigen Stimmrechtsunterlagen per Post erhalten.
Der Kanton Basel-Stadt bietet laut Post-Blog diesen Kanal explizit auch für im Kanton wohnhafte Menschen mit Behinderungen an. Der Kanton Basel-Stadt prüfe gemeinsam mit den Betroffenen, wie die Stimmrechtsausweise optimiert werden könnten, damit die Handhabe möglichst einfach sei.

Mit Testplattform ausprobieren (für alle)

E-Voting-Testplattform der Post
Quelle: Schweizerische Post AG
Wer neugierig ist, kann auf der Testplattform bereits jetzt bei einer fiktiven Abstimmung versuchsweise eine Stimme abgeben. Zunächst muss eine Nutzerin bzw. ein Nutzer einen digitalen Stimmausweis (Muster) herunterladen. Das Muster enthält Codes, welche Sie für die elektronische Stimmabgabe benötigen. Auf der Testplattform verwenden alle das vorgegebene fiktive Geburtsjahr 1980. Der Prozess führt die Testperson in ein paar Schritten bis zum Abschluss der Test-Stimmabgabe.
Hinweis: Bei einem richtigen Urnengang erhalten die Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis mit den Angaben fürs E-Voting und den übrigen Abstimmungsunterlagen per Post.
Mehr erfahren Sie in diesem Blog und unten im Erklärvideo der Post.



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