Digitaler Rechtsverkehr 29.06.2022, 15:22 Uhr

Plattform zum Datenaustausch während eines Justizverfahrens

Mithilfe einer zentralen Plattform will der Bund es Personen, welche an einem Justizverfahren beteiligt sind, ermöglichen, Daten auszutauschen. Der elektronische Rechtsverkehr soll für Anwälte, Gerichte und Behörden obligatorisch werden.
Personen, die an einem Justizverfahren beteiligt sind, sollen über eine zentrale Plattform Daten austauschen können. Das Justiz- und Polizeidepartement soll dem Parlament bis Ende Jahr eine entsprechende Botschaft vorlegen.
(Quelle: PD)
Alle an einem Justizverfahren Beteiligten sollen künftig über eine sichere, zentrale Plattform mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Der Bundesrat will nun die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen.
Die Landesregierung hat am Mittwoch das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis Ende Jahr eine Botschaft ans Parlament vorzulegen.
Das Projekt Justitia 4.0 sieht vor, dass für Anwälte und Anwältinnen, Gerichte und Behörden der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch wird. Grundsätzlich soll die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Dies wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst.

Eigene Plattformen

Aufgrund von Rückmeldungen in der Vernehmlassung entschied der Bundesrat jedoch, dass die Kantone auch eigene kantonale Plattformen aufbauen können, wenn sie das wollen. Für diese Fälle sollen technische Minimalstandards gelten, damit die Interoperabilität aller Plattformen gewährleistet ist, wie der Bundesrat schrieb.
In der Vernehmlassung sei die zunächst vorgesehene subsidiäre Zuständigkeit des Bundes kritisiert worden, merkte er dazu an. Diese entfalle mit dem nun gewählten Weg. Die Kantone und ebenso die Anwältinnen und Anwälte sollen genügend Zeit erhalten für die Umstellung von Papier auf «Digital».
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat zudem eine Ausnahme von der Digitalisierungspflicht vor, nämlich für Schlichtungsverfahren im Zivilprozess. In solchen Fällen würden die Parteien teilweise ohne Anwältin oder Anwalt auftreten, hiess es zur Begründung.



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