Was ist das E-Patientendossier und wann kommt es?

Wer hat Zugriff, muss ich ein EPD eröffnen und was kostet es?

Wer hat Zugriff auf das EPD – und wer nicht?

Eine Gesundheitsfachperson – also z.B. der Hausarzt, das Spital oder die Physiotherapeutin – kann nur auf Ihr elektronisches Patientendossier zugreifen, wenn Sie dieser Person das Recht dazu erteilen. Sie können auch entscheiden, wie lange diese Person auf das EPD zugreifen kann.
Keinen Zugriff auf das EPD haben Krankenversicherer, Arbeitgeber und Behörden.

Muss ich ein EPD eröffnen?

Nein. Das elektronische Patientendossier ist für Bürgerinnen und Bürger freiwillig.
Spitäler und künftig auch Pflegeheime sind verpflichtet, auf Ihren Wunsch hin wichtige Informationen rund um Ihre Gesundheit in Ihrem EPD zu speichern.
Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, z.B. Hausärzte, Apotheken oder die Spitex, ist die Teilnahme freiwillig.

Was kostet das EPD?

Es kommt darauf an. Laut offizieller Webseite entscheidet jeder EPD-Anbieter selbst, ob er für das elektronische Patientendossier eine Gebür verlangt.
Die EPD-Anbieter müssen selbst eine «tragfähige Finanzierung» finden. Denkbar sind Kantonsbeiträge, Mitgliederbeiträge der mitmachenden Gesundheitseinrichtungen oder kostenpflichtige Zusatzdienste zum EPD.
Zwar heisst es auf der Webseite: «Es ist jedoch anzunehmen, dass das EPD für die Bevölkerung kostenlos ist», aber derzeit kann man dazu noch nichts Abschliessendes sagen.
Der Aufbau des EPD wird vom Bund mit 30 Millionen Franken finanziell unterstützt.



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