«Der Gesetzgeber hat mehr Bürokratie geschaffen»

Missratene Verordnung

CW: Neben dem eigentlichen Gesetz wird es noch eine Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) geben. Was kann schon jetzt zu dieser Verordnung gesagt werden? Wie gelungen ist die Umsetzung des DSG Ihrer Ansicht nach?
Rosenthal: Die jetzige Version der Verordnung ist meiner Meinung nach überhaupt nicht gelungen. Sie strotzt vor sachlichen Fehlern und weist etliche Bestimmungen auf, die keine gesetzliche Grundlage haben. Eine Verordnung sollte eigentlich immer nur ausführen, was im Gesetz steht. Das ist hier nicht der Fall. Es sollen diverse Dinge sozusagen durch die Hintertür wieder eingeführt werden, die im Gesetz bewusst weggelassen wurden. So werden unter dem Titel der Datensicherheit Dokumentationspflichten ein­geführt, die damit nichts zu tun haben. Oder es werden Mitteilungspflichten statuiert, die völlig praxisfremd sind. Kurzum: Meine Hoffnung ist, dass der Entwurf der Verordnung nochmals stark ausgemistet wird.
“Meine Hoffnung ist, dass der Entwurf der Verordnung nochmals stark ausgemistet wird„
David Rosenthal
CW: Kommt es nochmals zu Verzögerungen in Bezug auf das Inkrafttreten des Gesetzes? Ursprünglich galt ja mal das Jahr 2022.
Rosenthal: Mittlerweile wird tatsächlich allgemein davon ausgegangen, dass der 1. Januar 2023 das Datum sein wird, an dem das Gesetz in Kraft treten kann. Aber so wie ich das sehe, könnte das Ganze auch noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
CW: Läuft die Schweiz durch die erneuten Verzögerungen nicht doch Gefahr, dass die EU-Kommission den Datenschutz in der Schweiz nicht als gleichwertig anerkennen wird?
Rosenthal: Ich glaube nicht, dass die EU den Angemessenheitsbeschluss der Schweiz verweigern wird. Allerdings: Es gibt politisch gesehen einige Differenzen zwischen der EU und der Schweiz, sodass der Datenschutz als Pfand missbraucht werden könnte. Aber nach rein sachlichen Kriterien beurteilt habe ich keine Zweifel, dass wir das «Okay» aus Brüssel bekommen werden. Ich mache mir auch keine Sorgen, dass die Verzögerungen bei der Einführung die EU umstimmen werden. Vielleicht erhält die Schweiz den Angemessenheitsbeschluss sogar zusammen mit anderen Staaten bereits viel früher. Denn schliesslich ist ja bekannt, was im neuen DGS stehen wird.
Info-Box
Weitere Informationen zum neuen Datenschutzgesetz
David Rosenthal hält mit Informationen zum neuen DSG nicht hinter dem Berg. Er hat das Gesetz bereits ausführlich kommentiert, und zwar in Form eines Blog-Eintrags und eines ausführlichen Aufsatzes, der im Jusletter publiziert wurde.
Daneben können zwei Webinare Rosenthals zum Thema empfohlen werden. Während der erste Vortrag einen Überblick über die Neuerungen im DSG samt Handlungsanweisungen für Firmen vermittelt, wird im zweiten Talk speziell auf die Unterschiede zwischen dem neuen DSG und der europäischen DSGVO eingegangen



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