«Der Gesetzgeber hat mehr Bürokratie geschaffen»

Neues DSG als Wettbewerbsvorteil?

CW: Könnte man soweit gehen und das neue DSG als Standortvorteil bezeichnen?
«Das DSG ist weniger formalistisch als die DSGVO», stellt David Rosenthal fest
Quelle: Jens Stark/Computerworld
Rosenthal: Durchaus. In der Schweiz haben wir meiner Meinung nach ein wesentlich «vernünftigeres» Recht. Das gilt übrigens nicht nur für das Datenschutzgesetz, sondern auch für andere Bereiche wie beispielsweise das Arbeitsrecht. Indem den Unternehmen das Leben nicht unnötig erschwert wird, fallen für diese weniger Kosten an. Trotzdem haben wir Rechtssicherheit. Das ist klar ein Standortvorteil. Interessanterweise beginnt Grossbritannien, das noch als EU-Mitglied die DSGVO übernommen hat, jetzt nach dem Brexit damit, die Verordnung zu entrümpeln.
Ausgemistet werden sollen insbesondere jene Regelungen, die unnötige Kosten verursachen oder der Innovation im Datenbereich im Weg stehen. So soll etwa die Pflicht zum Verzeichnis über die Bearbeitungsaktivitäten wieder ab­geschafft werden. Die Briten haben also erkannt, dass es im Datenschutz mehr um die Essenz als um formale An­forderungen gehen sollte. Genau diese Haltung nahm die Schweiz schon immer ein.
CW: Viele Unternehmen haben die DSGVO umgesetzt. Aus praktischen Gründen könnte sich eine Firma sagen: «Ich halte mich an die DSGVO, da werde ich wohl auch das DSG weitestgehend einhalten.» Wie gefährlich ist diese Haltung?
“Grundsätzlich ist eine Firma, die sich schon jetzt an die DSGVO hält, ‹DSG-ready›„
David Rosenthal
Rosenthal: Zunächst einmal sollte jedem bewusst sein, dass es niemanden gibt, der das Datenschutzgesetz vollständig einhält oder einhalten kann. Wenn also ein Berater einem Unternehmen verspricht, dass er dieses vollständig Datenschutzrecht-compliant machen werde, so ist das unseriös. Der Weg ist das Ziel. Abgesehen davon also: Wenn ein Unternehmen die Vorgaben der DSGVO einigermassen vernünftig umgesetzt hat, kann es zu 97 Prozent davon ausgehen, dass es auch dem neuen DSG genügt. Es gibt allerdings bestimmte Bereiche, in denen die Schweiz über die Regelungen der DSGVO hinausgeht. So müssen in der Datenschutzerklärung bestimmte Punkte anders formuliert werden. Aber grundsätzlich ist eine Firma, die sich schon jetzt an die DSGVO hält, «DSG-ready».



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