E-Government 01.12.2020, 13:30 Uhr

Volksinitiative zu E-Voting-Moratorium nicht zustande gekommen

Die E-Voting-Moratoriums-Initiative ist nicht Zustande gekommen. Allerdings könnten die Initianten eine Neulancierung erwägen, wenn wieder E-Voting-Versuche gestartet werden.
(Quelle: Archiv CW)
Die Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» kommt definitiv nicht zur Abstimmung. Die nötige Anzahl Unterschriften ist bis zum Ablauf der Frist nicht bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. 
Die Frist ist damit ungenützt verstrichen, wie die Bundeskanzlei am Dienstag im Bundesblatt mitteilte. 
Die Volksinitiative wollte die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) für mindestens fünf Jahre verbieten. Anschliessend könnte das Parlament das Verbot aufheben - aber nur dann, wenn das E-Voting mindestens so sicher ist wie die persönliche Stimmabgabe. 
Das überparteiliche Komitee hatte bereits Ende Juni mitgeteilt, die Unterschriftensammlung werde abgebrochen. Einerseits, weil die Corona-Pandemie die Unterschriftensammlung verunmögliche, andererseits, weil massgebliche Ziele der Initiative erfüllt worden seien. 
So habe der Bundesrat entschieden, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. 

Neulancierung nicht ausgeschlossen 

Das Initiativkomitee behielt sich allerdings vor, bei einem neuerlichen Versuchsbetrieb des E-Voting und anhaltenden Bedenken die Initiative neu zu lancieren. Das Komitee hält E-Voting bislang für unsicher und sieht die Demokratie gefährdet. 
Mitglieder des Initiativkomitees sind der Luzerner SVP-Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter, der Zürcher Nationalrat der Grünen und IT-Spezialist, Balthasar Glättli, der ehemalige Waadtländer SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab und die Zürcher FDP-Kantonsrätin Prisca Koller.



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