Gesetzesgrundlage verabschiedet
09.06.2020, 06:44 Uhr

Ausfuhr von Spionagesoftware gesetzlich geregelt

Die Räte haben das Güterkontrollgesetz verabschiedet. Damit darf der Bundesrat künftig die Ausfuhr von Spionagesoftware unterbinden.
Nach dem National- hat auch der Ständerat das Güterkontrollgesetz gutgeheissen
(Quelle: Béatrice Devènes / Pixsil)
Der Bundesrat soll die Ausfuhr von Geräten und Software zur Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin verweigern können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden.
Das Parlament hat dafür eine Gesetzesgrundlage geschaffen. Als Zweitrat hiess am Montag der Ständerat die Änderung des Güterkontrollgesetzes mit 38 zu 0 Stimmen gut. Der Nationalrat hatte bereits im März mit 193 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
In den Details folgten beide Kammern dem Vorschlag des Bundesrats. Demnach wird lediglich ins Gesetz geschrieben, dass der Bundesrat die Verweigerung von Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung von Gütern regelt, die zur Internet- oder Mobilfunküberwachung verwendet werden können.
Bereits heute kann der Bundesrat den Export von Überwachungssoftware und -geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Dies ermöglicht aber nicht das Gesetz, sondern eine Verordnung von 2015, die sich direkt auf die Verfassung stützt und deshalb auf vier Jahre befristet ist.

Keine Verschärfung der Kriterien

Im Ständerat war die Vorlage nicht umstritten, es gab keine Wortmeldungen in der Detailberatung. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, dass die befristete Verordnung ihre Wirkung habe entfalten können. Deshalb sei eine Überführung ins ordentliche Recht nun sinnvoll. «Es handelt sich um die Fortführung des Status quo.»
Im Nationalrat waren detailliertere Bestimmungen diskutiert, aber abgelehnt worden. SP und Grüne schlugen im Nationalrat erfolglos vor, im Gesetz zu verankern, dass die Bewilligung verweigert wird, wenn Grund zur Annahme besteht, dass im Einfuhrland Grundrechte verletzt oder Repressionen ausgeübt werden könnten. Der Antrag scheiterte mit 123 zu 70 Stimmen.
Weitere Minderheiten forderten eine präzisere Definition der Exportkontrolle. Nicht nur Güter, sondern auch damit verbundene Beratungsdienstleistungen sollten unter das Gesetz fallen, forderte die Linke im Nationalrat. Die Mehrheit hielt aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung für genügend ausführlich. Weitere Kriterien könnten Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen, lautete der Tenor.

Umstrittene Dekodierungs-Software

Vom Bund abgelehnt wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Gesuche für International-Mobile-Subscriber-Identity-Catcher (Imsi-Catcher) sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen. Diese Gesuche hatten einen Wert von zusammengezählt 1,6 Millionen Franken.
Imsi-Catcher simulieren eine Basisstation, sodass die Kommunikation aller Mobilfunktelefone im Empfangsbereich auch über den Catcher laufen. So können Telefone geortet, Gespräche mitgehört und der Datenaustausch gelesen werden. Imsi-Catcher können zur Bekämpfung von Terrorismus oder Repression genutzt werden.
Welche Güter unter das Exportverbot fallen, handeln die heute 41 Partnerstaaten der Vereinbarung von Wassenaar aus. Diese sind allerdings frei in ihrem Entscheid, ob der Export im Einzelfall bewilligt wird oder nicht.



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