Untersuchung 12.12.2022, 14:05 Uhr

NDB hat Rechtslage bei Informationsbeschaffung verkannt

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat nicht vorsätzlich gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verstossen. Der Bereich Cyber des NDB hat aber die Rechtslage verkannt. Zu diesem Schluss kommt die Administrativuntersuchung des VBS.
Der frühere Bundesrichter Niklais Oberholzer leitete die Untersuchungen
(Quelle: zvg)
Die Untersuchung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer zeigt, dass der Bereich Cyber NDB die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hat, wie es in Bern an einer Medienkonferenz zur Präsentation des Berichts hiess. 
Es seien weder eine richterliche Genehmigung noch die politische Freigabe vorhanden gewesen, so sei es zur unrechtmässigen Datenbeschaffung gekommen, sagte Oberholzer gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Druck sei gross, einen Verantwortlichen für das Fehlverhalten zu finden.  
Man habe einerseits den «technisch versierten, erfolgreichen und innovativen» Chef des Cyber NDB gehabt. Dieser habe quasi den «Laden» weitgehend selber aufgebaut. Auf der anderen Seite seien die Vorgesetzten und Geschäftsleitung gewesen, die zu wenig hingeschaut hätten. In dieser Mischung sei es das Fehlverhalten möglich geworden, sagte Oberholzer weiter. 

Tempo spielt grosse Rolle 

Die Mitarbeitenden seien davon ausgegangen, dass der NDB berechtigt sei, von jeder Person Meldungen entgegenzunehmen, solange die Auskunft freiwillig erfolge, was jedoch nicht der Fall sei, heisst es im Bericht. Insgesamt seien die Erwartungen an das Ressort Cyber NDB hoch – das Tempo bei der Datenbeschaffung sei wichtig. Deshalb sei das Vorgehen zwar nicht gerechtfertigt, aber nachvollziehbar. Auch hätten interne Kontroll- und Aufsichtsmassnahmen versagt. 
Der geheime Schlussbericht enthält nun verschiedene Empfehlungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen. VBS-Chefin Viola Amherd habe den NDB angewiesen, diese Empfehlungen zu prüfen und umzusetzen. 
Die Empfehlungen betreffend Anpassung der operationellen Mittel im Bereich Cyber NDB werden in die Revision des Nachrichtendienstgesetzes einfliessen. Um die im Bericht ebenfalls aufgezeigten Führungsprobleme zu beheben, würden in den nächsten Monaten konkrete Massnahmen ergriffen. 



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