Totalrevision 08.03.2022, 14:35 Uhr

Neues Schweizer Datenschutzgesetz kommt erst 2023

Das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz war im zweiten Halbjahr 2022 erwartet worden. Nun wird es September 2023.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern/Béatrice Devènes)
In der Herbstsession 2020 verabschiedete das Parlament das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG). Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz soll die Bearbeitung persönlicher Daten verbessern und Schweizer Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte gewähren. Hiesige Unternehmen müssen sich an die revidierten Regelungen anpassen. Ursprünglich war das neue Datenschutzgesetz (revDSG) im zweiten Halbjahr 2022 erwartet worden.
Doch der Bund hat nun ein späteres Datum bekannt gegeben. In einer kurzen Informationsbox heisst es: «Es ist vorgesehen, das neue Datenschutzrecht auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen.» Der Entscheid des Bundesrates steht noch aus.
Das erste Bundesgesetz über den Datenschutz stammt aus dem Jahr 1992 und ist nicht mehr zeitgemäss. Das revidierte Gesetz soll der aktuellen technologischen Entwicklung Rechnung tragen und ausserdem mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kompatibel sein.
Für weitere Informationen und Einschätzungen zum überarbeiteten DSG empfiehlt sich die Lektüre des Computerworld-Interviews mit Datenschutz-Experte David Rosenthal.



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