Datenschutz 28.06.2022, 13:14 Uhr

EDÖB ruft Bundesbehörden zu mehr Transparenz auf

Immer mehr Privatpersonen fordern Einsicht in Behördenakten. Dies wird meist nur teilweise gewährt, was wiederum den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten auf den Plan ruft.
Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), fordert mehr Transparenz von den Bundesbehörden
(Quelle: Archiv NMGZ)
Während der Pandemie haben mehr Privatpersonen und auch Medienschaffende Einsicht in Behördenakten verlangt als früher. Gleichzeitig geben die Behörden die Dokumente immer weniger oft vollständig frei. Der Datenschutzbeauftragte ist besorgt und fordert Transparenz ein. 
«Immer mehr Firmen und Bundesämter kommen mit Anwälten, die gar nicht interessiert sind an einer Einigung um Herausgabe von Akten», sagte Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), vor den Medien in Bern. In seinem neusten Tätigkeitsbericht stellt der Beauftragte «neue Erschwernisse in der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips» fest. 
Im vergangenen Jahr verzeichneten die Bundesbehörden 1385 Zugangsgesuche – 16 Prozent mehr als im Vorjahr. In vielen Fällen erhielten die Antragsstellenden die verlangten Dokumente jedoch nicht sofort und unter Wahrung der gesetzlichen Fristen. Der EDÖB musste schlichten.
«In Teilen der Verwaltung macht sich eine neue Tendenz bemerkbar, das informelle Schlichtungsverfahren durch formalistische Einreden zu verkomplizieren», sagte Lobsiger. Mit «zeitraubenden Schriftenwechseln und Diskussionen» werde der Abbau der Arbeitsrückstände zusätzlich erschwert. 

Zu viele Ausnahmen vom Grundprinzip 

Lobsiger appelliert an die zuständigen Stellen, das Öffentlichkeitsprinzip zu respektieren. «Sonst haben wir ein Problem.» Seit 2006 gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich ist, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war. 
In den vergangenen Jahren wurden laut Lobsiger immer mehr Bereiche vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen. «Überall dort, wo es um viel Geld geht, ist die Verlockung der Politik gross, Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip zu machen.» Genau in diesen Bereichen sei aber auch das öffentliche Interesse nach Transparenz am grössten. 
Zurzeit hat der Datenschutzbeauftragte 4,4 Stellen im Bereich Öffentlichkeitsprinzip. Das sei zu wenig, sagte Lobsiger. «Mit dem gegenwärtigen Personalbestand können wir die Gesuche schwer auffangen.» Derzeit arbeiteten teilweise Personen an den Dossiers, die eigentlich für den Bereich Datenschutz zuständig seien. 

Mangelnder Datenschutz 

Dabei gibt es auch in der Abteilung Datenschutz grosse Herausforderungen. Im Tätigkeitsbericht stellt der Beauftragte «eine verbreitete Gleichgültigkeit gegenüber dem Schutz von Bürgerdaten und eine wachsende Geringschätzung der Privatsphäre» fest. 
Lobsiger nannte die Missstände bei der Plattform «meineimpfungen.ch» als Beispiel. Nachdem der Investigativjournalismus erschreckende technische Lücken aufgedeckt hatte, brachten die aufsichtsrechtlichen Verfahren des EDÖB weitere Mängel zutage, insbesondere hinsichtlich der Qualität der bearbeiteten Personendaten. 
Wie es betreffend Datenschutz gehen könnte, zeigten andere Beispiele. Lobsiger erwähnte etwa die Covid-App und das Covid-Zertifikat inklusive seiner Light-Version als «wichtige Achtungserfolge». Dank der dezentralen und datensparsamen Ausgestaltung dieser Tools habe die Übermittlung von Bürgerdaten an die Bundesverwaltung vermieden werden können. Selbiges sei nun auch von der staatlichen E-ID zu erwarten. 

Recht auf Verschlüsselung 

Der EDÖB konstatiert in seinem Tätigkeitsbericht zudem mit Besorgnis, dass inzwischen auch Regierungen und Sicherheitsbehörden in Europa einen präventiven Zugang zur Individualkommunikation ihrer Bevölkerung einforderten. Er habe starke Vorbehalte dagegen, «dass unter dem Vorwand von Terrorismus- und Pädophiliebekämpfung auf alles zugegriffen werden soll». 
Lobsiger pocht auf das Recht des Bürgers, seine eigenen Daten zu verschlüsseln. Bürgerinnen und Bürger, die sich dem behördlichen Wunsch nach Selbstbelastung widersetzen, indem sie aus welchen Gründen auch immer Verschlüsselungs-Software einsetzen, dürfe der Rechtsstaat nicht vorwerfen, sie missbrauchten ihre Freiheit. 
Mit einem weiteren Appell wandte sich Sophie Haag, stellvertretende Leiterin im Direktionsbereich Datenschutz, an die Unternehmen: «Es lohnt sich, in Datensicherheit zu investieren.» Meldungen von Sicherheitslücken hätten im laufenden Jahr stark zugenommen, obwohl noch gar keine Meldepflicht bestehe.



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