Causa Meineimpfungen.ch 20.06.2022, 15:03 Uhr

Mit einem angeblich letzten Versuch sollen die Impfdaten gerettet werden

Der EDÖB hat seine Löschempfehlung zurückgezogen, die Gesundheitsbehörden starten einen «letzten Versuch» zur Rettung der Impfdaten. Die Daten sind mittlerweile bei der EPD-Stammgemeinschaft eHealth Aargau. Das sagt Rechtsanwalt Martin Steiger dazu.
Diese «Baustelle» nimmt irgendwie kein Ende
(Quelle: Screenshot/PCtipp.ch)
In der Causa Meineimpfungen gibt es mal wieder Neues zu berichten. Quasi im letzten Moment sollen die Impfdaten doch noch gerettet werden. Durch das Konkursverfahren der Stiftung meineimpfungen werden Impfdaten von Schweizerinnen und Schweizern, die bisher noch nicht zurückgegeben wurden, vermutlich verloren gehen. 
Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (EPD-Anbieterin), das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wollen sich jetzt für eine Rettung der Impfdaten einsetzen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Aargau vom Montagmorgen. 
Demnach haben die Parteien eine Vereinbarung unterzeichnet und diese dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) vorgelegt. Im Rahmen eines Vorprojekts prüfe die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) gemeinsam mit dem BAG sowie allfälligen weiteren Stammgemeinschaften und Kantonen, ob sich diese Daten in einem Zustand befänden, der eine Rettung zulässt. 

Konkursamt hat Daten dem Kanton Aargau überlassen

Pikant: Laut Communiqué des Kantons Aargau soll das zuständige Konkursamt Bern-Mittelland – mit Zustimmung des EDÖB – die Daten dem Kanton Aargau übertragen, welcher durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) vertreten wird.
Tatsächlich hat der EDÖB die Löschempfehlung aufgehoben, wie es in dieser Mitteilung heisst. Demzufolge nutzen die Gesundheitsbehörden auf Einladung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten «einen letzten Versuch zur Rettung der Impfdaten». 
Durch die erwähnte Vereinbarung von SteHAG, DGS und BAG soll verhindert werden, dass die Impfdaten mit dem Abschluss des Liquidationsverfahrens definitiv vernichtet werden. Was etwas irritiert: In der Mitteilung heisst es weiter «Der Kanton Aargau stellt die Daten der SteHAG unter Einhaltung des Datenschutzes für die Prüfung zur Verfügung». Die SteHAG ist eine Stammgemeinschaft für das elektronische Patientendossier (EPD).

Rettung muss «wirtschaftlich» sein

«Die Rettung muss wirtschaftlich und technisch sinnvoll machbar sein und vor allem sicherstellen, dass die Datenschutzrechte der betroffenen Personen jederzeit vollständig gewahrt bleiben. Vertretungen seitens des eidgenössischen sowie des kantonalen Datenschutzes werden im Vorprojekt beigezogen», heisst es im Communiqué des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau weiter.
Sollte diese Prüfung negativ ausfallen «verpflichtet sich die SteHAG, sämtliche Daten nachweislich und datenschutzkonform zu vernichten.»
Sollte die Prüfung jedoch positiv ausfallen, wird ein Folgeprojekt gestartet. Darin soll die Umsetzung der Datenschutzrechte von betroffenen Schweizerinnen und Schweizern ermöglicht werden.
Was das nun konkret für Sie heisst, wenn Sie Impfdaten auf meineimpfungen.ch gespeichert hatten und was der Rechtsanwalt Martin Steiger von Steiger Legal zur Datenweitergabe am die Stammgemeinschaft eHealth Aargau meint, lesen Sie auf der nächsten Seite.



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