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WEKO ermittelt zu Suchmaschinenwerbung

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Die erste Untersuchung betrifft Werbung in der Reisebranche, die zweite Werbung für Online-Casinos.

Das WEKO-Gebäude an der Hallwylstrasse in Bern.

© WEKO

Um sich von ihren Mitbewerbern abzuheben, können Unternehmen für die Suchmaschinenwerbung bei den Betreibern von Suchmaschinen auf Schlüsselwörter bieten (sog. «keyword-bidding»). Durch solche Gebote auf Schlüsselwörter können Unternehmen die Sichtbarkeit ihres Angebots erhöhen, indem sie Nutzerinnen und Nutzern von Suchmaschinen bei relevanten Suchanfragen ihre Inserate anzeigen lassen.

Gemäss Informationen aus mehreren bei der WEKO eingereichten Selbstanzeigen sollen sich einerseits mehrere Unternehmen aus der Reisebranche und andererseits mehrere Online-Casinos untereinander darauf geeinigt haben, sich auf den wichtigsten Suchmaschinen nicht gegenseitig zu konkurrenzieren. Konkret sollen sie darauf verzichtet haben, Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, welche die Marken ihrer Konkurrenten betrafen. Dieses Verhalten könnte eine unzulässige Abrede mit wettbewerbsbeeinträchtigender und für Konsumentinnen und Konsumenten nachteiliger Wirkung darstellen. Durch den gegenseitigen Verzicht auf Gebote könnten die Suchergebnisse so beeinflusst worden sein, dass der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert wurde.

Die erste Untersuchung richtet sich gegen drei Unternehmen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten. Die zweite Untersuchung betrifft nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos. Für alle betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
 

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