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Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) werden umgesetzt

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 Anpassungen an der gesetzlichen Regelung der Funk- und Kabelaufklärung verlangt. Der Nachrichtendienst des Bundes hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) umzusetzen.
© (Quelle: VBS)

Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket, um angesichts der verschärften Bedrohungslage die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil A-6444/2020 festgestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen der Funk- und Kabelaufklärung in bestimmten Bereichen nicht grundrechtskonform sind. Das Gericht anerkennt dabei die Bedeutung der Funk- und Kabelaufklärung für die Sicherheit der Schweiz. Es fordert jedoch verstärkte Garantien, insbesondere beim Schutz journalistischer Quellen und anderer besonders schützenswerter Kommunikation wie jener zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Zudem soll die Aufsicht gestärkt werden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Die Funk- und Kabelaufklärung darf während dieser Frist weiterlaufen.

Weiterentwicklung der internationalen Rechtsprechung seit 2017

Das Nachrichtendienstgesetz trat am 1. September 2017 in Kraft. Seither hat sich die internationale Rechtsprechung zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung erheblich weiterentwickelt. Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich in seinem Urteil auf die Leiturteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) «Big Brother Watch gegen Vereinigtes Königreich» (Nr. 58170/13) und «Centrum för Rättvisa gegen Schweden» (Nr. 35252/08), beide vom 25. Mai 2021. Diese Urteile wurden vier Jahre nach Inkrafttreten des NDG gefällt und formulierten erstmals detaillierte Anforderungen an den Schutz vor Missbrauch bei der grenzüberschreitenden Kommunikationsüberwachung.

Eigenes Revisionspaket, um die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern

Das Schweizer Gesetz soll nun an diese weiterentwickelten Standards angepasst werden. Die angeführten EGMR-Urteile haben auch in mehreren europäischen Ländern zu Gesetzesanpassungen geführt.

Der NDB hat nach sorgfältiger Prüfung entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen. Die vom Gericht formulierten Anforderungen werden in Rücksprache mit dem Chef VBS, Bundesrat Martin Pfister, voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket aufgenommen. Dies, um eine sorgfältige Integration dieser Anforderungen ins Gesetz zu ermöglichen und die beiden laufenden Revisionspakete nicht zu verzögern. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage wichtig, denn die Lage hat sich weltweit stark verschärft, auch für die Schweiz. Seit 2020 haben sich die Bedrohungen, die der NDB priorisiert bearbeitet, vervielfacht. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ihren Trägermitteln und weiterer Rüstungsgüter sowie Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Die Schweiz ist von der hybriden Konfliktführung bereits direkt betroffen. Die im Grund- und Zusatzpaket vorgesehenen Massnahmen der NDG-Revision sind daher dringend. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung ergeben, wird der NDB diese entsprechend nutzen.

Die Botschaft zum Grundpaket der NDG-Revision, das unter anderem Änderungen der Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht umfasst, soll demnächst vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung zum Zusatzpaket, das primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen behandelt, ist für Mitte 2026 geplant.

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