NISV 18.04.2019, 10:02 Uhr

Bundesrat ebnet Terrain für 5G-Netz

Mit einer Anpassung an der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV) ermöglicht der Bundesrat den Aufbau von 5G-Netzen in der Schweiz. Gleichzeitig verstärkt sich der Widerstand. So legt auch der Kanton Jura den 5G-Antennenbau auf Eis.
(Quelle: Muhamed Hassan/Pixabay)
Der Bundesrat ebnet mit einer Verordnungsanpassung das Terrain für das 5G-Netz. Er hat ein Monitoring für nichtionisierende Strahlung beschlossen und Lücken im Verordnungstext geschlossen, die den Aufbau von 5G hemmen könnten.
Die drei Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt ersteigerten im Februar Mobilfunkfrequenzen für zusammen rund 380 Millionen Franken mit dem Ziel, die schnelle 5G-Technologie einzuführen. Dem Mobilfunk wurden die Frequenzen 700 Megahertz (MHz), 1400 MHz und 3500 MHz zugewiesen.
Die heutige Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) enthält für 1400 MHz keinen Grenzwert, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch mitteilte. Diese Lücke hat der Bundesrat nun mit einer Anpassung der Verordnung geschlossen. Diese gilt ab 1. Juni.

Bestehende Grenzwerte unverändert

Die bestehenden Grenzwerte seien von der Neuerung nicht betroffen, schrieb das Uvek. Das derzeitige Schutzniveau bleibe erhalten. Weiter hat der Bundesrat in die NISV eine Rechtsgrundlage geschrieben für die Beurteilung von so genannten adaptiven Antennen.
Diese Antennen können Leistung direkt auf den Nutzer fokussieren. Damit werde in Richtung der Nutzer eine höhere Leistung abgestrahlt, schreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu). In alle anderen Richtungen sei die Strahlung aber viel tiefer. Für die 5G-Einführung dürften solche Antennen vermehrt eingesetzt werden.
Das Bafu wird in der Verordnung verpflichtet, periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Menschen mit Strahlung vorzulegen. Ausserdem muss das Bundesamt wiederkehrend über den Stand der Wissenschaft und der Erfahrung über die Auswirkungen der Strahlung von ortsfesten Anlagen auf Mensch und Umwelt informieren.
Bericht im Sommer erwartet  Bereits bekannt ist, dass die 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» Bedürfnisse und Risiken zu Mobilfunk und Strahlenbelastung analysiert, mit 5G als Schwerpunkt. Geleitet wird diese Arbeitsgruppe vom Bafu. Sie soll bis im Sommer dem Uvek einen Bericht mit Empfehlungen abliefern.
Der Bundesrat beschloss das Monitoring angesichts des «latenten Unbehagens» in der Bevölkerung in Bezug auf die Einführung von 5G, wie er im Bericht zur Verordnungsänderung schreibt. Das Parlament habe sich zwei Mal mit sehr knappen Entscheiden gegen die Abschwächung der Vorsorge-Grenzwerte ausgesprochen.

Autor(in) sda / jst



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