Gruppierung ergreift Referendum gegen Swiss-Covid-App

Räte wollten Gesetzesgrundlagen 

Das Komitee argumentiert zudem, dass die befristet geltenden Änderungen im Epidemiengesetz, die für die Verwendung der App die Gesetzesbasis bilden, auf immer eingeführt werden könnten. So sei es seinerzeit auch bei der direkten Bundessteuer oder bei der Autobahnvignette geschehen. 
Die Gesetzesänderungen hatte das Parlament mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat nannte den Vorstoss unnötig. Gesundheitsminister Alain Berset verwies auf die schon damals weit fortgeschrittenen Arbeiten. Datenschutz, dezentrale Speicherung und die freiwillige Nutzung seien bereits berücksichtigt. 
Am 19. Juni, am Ende der Sommersession, hiessen die beiden Kammern die Änderungen im Epidemiengesetz gut und erklärten sie für dringlich. Damit konnten sie unmittelbar nach der Session in Kraft treten, und sie sind bis zum 30. Juni 2022 gültig. 

Termine im März und im Juni 

Das Ergreifen oder Zustandekommen eines Referendums habe für ein dringlich beschlossenes Gesetz keine aufschiebende Wirkung, hiess es bei der Bundeskanzlei. Komme das Referendum zustande, sollte die Abstimmung vor dem 19. Juni 2021 stattfinden. Denn gemäss Verfassung tritt ein dringlich erklärtes Gesetz ein Jahr nach der Genehmigung im Parlament ausser Kraft, wenn das Referendum verlangt wurde und das Volk nicht oder noch nicht zugestimmt hat. 2021 gibt es Blanko-Abstimmungstermine am 7. März und am 13. Juni. 
Wann worüber abgestimmt wird, legt der Bundesrat fest, gemäss Gesetz wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin. Eine Abstimmung im März müsste demnach im November beschlossen werden. Eine gesetzliche Frist für das Ansetzen einer Volksabstimmung gibt es bei Referenden nicht, wie die Bundeskanzlei schreibt. 
Die seit 25. Juni verfügbare App wurde bisher fast 1,85 Millionen Mal heruntergeladen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) letzte Woche bekanntgab. Aktiv waren am Sonntag indes nur etwa halb so viele Apps, nämlich knapp 940'000.



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