Computerworld-Newsticker – Kalenderwoche 50/2022

Montag, 12. Dezember 2022

Neue Kampagne soll Zürcher Frauen für Tech-Berufe begeistern
Frauen verdienen immer noch weniger als Männer. Vor allem zwischen Müttern und Männern öffnet sich die Lohnschere. Es gibt weiterhin Branchen, in denen Frauen untervertreten sind. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion will daher mehr Frauen für technologische Berufe begeistern. Die Kampagne «Woman in Tech» hat das Ziel, den Frauenanteil in diesem Bereich zu erhöhen. An einer Medienkonferenz sagte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP), dass dies schon seit langer Zeit versucht werde - mit mässigem Erfolg. Die neue Kampagne sieht Walker Späh als Weckruf an die Gesellschaft. Frauen sollen gezielt über eine geänderte Sprache, positive Bilder und Emotionen für die IT-Branche angesprochen werden. «Wir müssen diesen Gender Gap bei den Tech-Berufen schliessen», sagte sie. Die Branche sei wichtig für den Innovationsstandort, auch Frauen sollten sie mitgestalten.  An Unis in der Mehrheit  In den bestbezahlten Branchen, der Finanz- und Versicherungswirtschaft und der Information und Kommunikation, beträgt der Frauenanteil nur 39 Prozent respektive 31 Prozent, wie die Volkswirtschaftsdirektion mitteilte. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind es 76 Prozent. Dabei sind Frauen an Universitäten und Fachhochschulen in der Mehrheit. In der Medizin und Pharmazie beträgt der Frauenanteil 69 Prozent, bei den Rechtswissenschaften 67 Prozent.
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Google muss Links zu Falschinformationen löschen
Suchmaschinen wie Google müssen Einträge aus den Ergebnislisten löschen, wenn sie nachweislich falsch sind. Betroffene müssen sich dafür nicht zuerst an denjenigen wenden, der die Informationen ins Netz gestellt hat, sondern können gleich Google in die Pflicht nehmen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-460/20)  Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bei dem sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht sieht. Das Unternehmen hinter dieser Seite ist wiederum Vorwürfen ausgesetzt, gezielt negative Berichte zu lancieren, um die Betroffenen später damit zu erpressen. Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln zu entfernen. Man könne nicht beurteilen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei.  Dem folgte der EuGH nicht. Wenn eine Person nachweisen könne, dass eine Suchanfrage auf eine Seite mit offensichtlich falschen Angaben führe, müsse die Suchmaschine den entsprechenden Link löschen. Dazu brauche es auch keine richterliche Entscheidung, hiess es. Die Betroffenen müssen lediglich die Beweise vorbringen, die «vernünftigerweise verlangt werden können».
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