Telekommunikation 04.02.2022, 15:05 Uhr

Swisscom-Kompromiss im Glasfaserstreit schlechter als Direktleitung

Im Glasfaserstreit stossen die Kompromissvorschläge von Swisscom auf taube Ohren bei der Konkurrenz. Auch Telekom-Experten finden die vorgeschlagenen Lösungen schlechter als direkte Glasfaserleitungen in Wohnungen und Büros.
Verlegung von Glasfaserkabeln in der Schweiz
(Quelle: Swisscom)
Die Kompromissangebote der Swisscom im Glasfaserstreit stossen auf wenig Begeisterung. Nach Ansicht von Telekomexperten sind sie schlechter als Direktleitungen in die Wohnungen der Endkunden. Nur mit einer Direktverbindung könne man dem Kunden die volle Leistung einer Glasfaser bieten. 
Dies gehe mit der von der Swisscom aktuell gewählten neuen Architektur für den Ausbau der Glasfasernetze nicht, sagt die Telekomexpertin Cara Schwarz-Schilling vom deutschen Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste WIK im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. 
Swisscom will bekanntlich die Zahl der Glasfaseranschlüsse bis 2025 von einem Drittel der Haushalte und Geschäfte auf rund 60 Prozent erhöhen. Dabei legt sie nur noch eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht. Dies sei wesentlich billiger und schneller als das bisherige Ausbaumodell mit vier Fasern, argumentiert der «Blaue Riese». 
Das stösst auf Widerstand: Nach einer Klage des Winterthurer Telekomanbieters Init7 stoppte die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) mit vorsorglichen Massnahmen den Ausbau, weil die Swisscom dadurch den Wettbewerb verunmögliche. Rekurse der Swisscom vor Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht blitzten ab. 

Virtueller Zugang ist beschränkt 

Um den Streit beizulegen, unterbreitete die Swisscom der Weko Ende Dezember einen Lösungsvorschlag mit einem virtuellen Zugang auf Layer 2 des Glasfasernetzes (V-ALO). 
Bisher hatte die Swisscom den Wettbewerbern eine direkte einzelne Glasfaser vom Endkunden bis in die Telefonzentralen der Swisscom bereitgestellt. Bei einem solchen Layer-1-Produkt stellen die Konkurrenten ihre eigenen technischen Anlagen in die Telefonzentralen der Swisscom und schliessen sie ohne Zwischensysteme an diese Fasern an. Damit können sie eigene Angebote lancieren, die sich von den Produkten der Marktführerin abheben. 
Bei einem virtuellen Zugang auf Layer 2 geht das nicht: Hier sind die Konkurrenten auf die Vorleistungen der dazwischengeschalteten Swisscom-Technik angewiesen. Sie können damit nicht höhere Surfgeschwindigkeiten als die Swisscom anbieten. 
Wenn die Swisscom als Vorleistung nur eine Geschwindigkeit von 300 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verkaufe, könnten die Wettbewerber auch nur 300 Mbit/s verkaufen. Damit seien die Konkurrenten nicht frei in ihrer Produktgestaltung, sagt Schwarz-Schilling vom WIK. 



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